Seite 1 von 1

FAQ: Zitat und © Copyright

Verfasst: 21 Jul 2008, 09:02
von Ralf
Was ist ein Zitat?

Oder noch wichtiger: was ist alles KEIN Zitat? Dadurch, dass man es mittels der QUOTE Funktion einstellt ist es noch lange kein Zitat. Leider ist die Frage nicht so ganz einfach und übersichtlich zu beantworten. Die Antwort wird etwas länger dauern.

Erst mal wird rechtlich zwischen >Grosszitat< und >Kleinzitat< unterschieden. Grosszitat setzt voraus, das es sich bei der Veröffentlichung, die zitiert, um ein wissenschaftliches Werk handelt. Achtung, es geht um die Stelle, in der das Zitat verwendet wird, nicht um die Quelle. Ein Diskussionsbeitrag in einem Thread in einem Forum ist niemals ein wissenschaftliches Werk. Deswegen gleich zur anderen Zitatform.


DAS KLEINZITAT

Erste wichtige Voraussetzung: ein Kleinzitat ist immer nur ein Teil einer Veröffentlichung, Nicht der ganze Text, kein kompletter Artikel, kein vollständiger Bericht o.ä.. Das Zitat muss so kurz wie möglich zu halten, es muss auf das unbedingt erforderliche Mass beschränkt bleiben, daraus resultiert auch die Ausnahme von der ersten Bedingung: wenn das Original so kurz ist, dass man es nicht mehr kürzen kann, muss man auch nicht kürzen.

Der einfachste Punkt auf der langen Liste der notwendigen Punkte, um ein Zitat verwenden zu dürfen: Ein Zitat muss immer mit der Angabe der Quellen versehen sein. Keine Ausnahmen!

Umso komplizierter ist der nächste Punkt: Der Beitrag, der das Zitat benutz muss genügend eigene Schöpfungshöhe haben. Er muss also eigene Aussagen zum Thema beinhalten. Am Besten macht man das am sogenannten Zitatzweck fest: Das zitierte Werk darf nicht um seiner selbst eingestellt sein, sondern muss notwendige Grundlage für die eigene Aussage sein, es kann ein Beleg, eine Diskussionsgrundlage oder ein sonstiges Hilfsmittel sein, um die eigene Aussage zu erklären. Es gibt keine Aussage, wie das Verhältnis Umfang der eigene Aussage zum Zitatumfang genau oder mindestens sein muss, sondern nur das Wort >angemessen<. Ein Satz eigene Aussage zu einem Zitat aus mehreren Sätzen dürfte aber in der Regel nicht ausreichen.

Oft wird "vergessen", dass auch private Mitteilungen, also z.B. eine eMail, die eine Person an eine andere geschrieben hat, nicht ohne Zustimmung des Urhebers öffentlich gemacht werden dürfen. Wenn man daraus zitiert, dann muss man peinlichst darauf achten, dass keine persönlichen oder vertraulichen Informationen weitergegeben werden. Das Zitat darf also beispielsweise keine Realnamen, weder Telefonnummern noch eMail-Adressen, etc. enthalten.


DAS BILDZITAT

Ist ein Sonderfall, der zwischen Grosszitat und Kleinzitat angeordnet wird, juristisch >Grosses Kleinzitat< genannt (über meine Meinung bezüglich des Geisteszustandes einer Person, die sich so eine Begriff ausdenkt mach ich aus juristischen Gründen besser keine Aussage). Hier werden die Regeln strikter ausgelegt als beim "einfachen" Kleinzitat. Es ist nur erlaubt, wenn die Diskussion ohne das Bild unmöglich wäre. Eigentlich ist dieses Recht für die öffentliche Medienberichterstattung und Meinungsbildung in Bereichen öffentlichen Interesses gedacht, nicht für Internetforen. (Auch die Katalogfreiheit nach § 54 Abs 1 UrhG ist für Internetforen u.ä. nicht anwendbar.) Auch wichtig: das Bild darf nicht verändert werden.

Um nicht in dermassen unklare gerichtliche Auseinandersetzungen hineingezogen zu werden wollen wir hier im Forum KEINE Bildzitate. Erlaubt ist das Verlinken zu legalen Bildern. Dabei ist es uns egal ob es als Angabe der URL erfolgt oder per IMG-Funktion, bei der der Browser beim Leser das Bild automatisch an der Stelle des Links anzeigt. Somit handelt es sich nicht um eine Kopie, also auch um kein Zitat und vor allem um keine Urheberrechtsverletzung. Diese Ansicht ist umstritten, es gibt auch Urteile, die es anders auslegen, wir halten uns an folgendes höchstrichterliches Urteil:
BGH; Urteil vom 17. 07. 2003; ger. Az.: - I ZR 259/00 - hat geschrieben:Wird ein Hyperlink zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt, wird dadurch nicht in das Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingegriffen.
Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es wird deshalb grundsätzlich kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen, wenn der Zugang zu dem Werk durch das Setzen von Hyperlinks (auch in der Form von Deep-Links) erleichtert wird.
Dem Urheber steht das ausschließliche Recht zu, die öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Dieses Recht ist als unbenanntes Recht in dem umfassenden Verwertungsrecht des Urhebers aus § 15 UrhG enthalten.
Durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk, wird in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen.
(Gerichtsurteile sind per se öffentlich und nicht urheberrechtlich geschützt)

Um nicht in den Verdacht des sog. >Inline Framing< zu kommen (was illegal wäre), muss diese Art Erleichterung jedoch klar als solche erkennbar sein. Auch deswegen bitte immer mit Quellenangabe, so dass offensichtlich ist, dass es sich nicht um eine Schöpfung des Autors des Beitrages handelt.


AUSNAHMEN

Die Sache mit der genügenden Schöpfungshöhe gilt in BEIDE Richtungen. Nicht nur für den Beitrag, der das Zitat nennt, sondern auch für das Zitat selber. Die Sache muss selber genügend Schöpfungshöhe haben, um überhaupt ein Urheberrecht in Anspruch nehmen zu können. Hat sie das nicht, dann darf man sie kopieren. Allerdings sind die Anforderungen hier nicht wirklich hoch. Bei Werbung zum Beispiel reicht es, dass es die Form einer eigenen Veröffentlichung hat, z.B. ein Booklet, Katalog o.ä., um die Schöpfungshöhe zu rechtfertigen. Eine Zeitungsanzeige jedoch hat sie normalerweise nicht.

Pressemitteilungen sind eine andere Ausnahme. Ist klar erkennbar, dass der Urheber sie mit der Absicht veröffentlicht hat, dass die Sache weiterverbreitet werden soll, dann darf man das auch, ohne vorher um Erlaubnis fragen zu müssen. Jedoch darf der Urheber Bedingungen stellen, diese müssen dann auch eingehalten werden. Selbstverständlich sollte auch hier die Angabe der Quelle sein. In diesem Forum verlangen wir das selbst dann, wenn der Urheber es nicht verlangt. Darüber hinaus wird aber auch manchmal z.B. eine Mitteilung an den Urheber verlangt, was wann wo veröffentlicht wird. Diese Pflicht obliegt dann dem Zitierenden! Also bitte immer genau nachlesen, welche Bedingungen im konkreten Fall genannt werden und sich dann daran halten.

Eine nur lokale individuelle Ausnahme ist dass wir hier im Watchtime-Forum voraussetzen, dass solange der Beitragsschreiber sich nicht ausdrücklich dagegen äussert, alles was er im Watchtime-Forum schreibt oder einstellt auch innerhalb des Watchtime-Forums von anderen Forenteilnehmern zitiert und für eigene Beiträge genutzt werden kann, ohne dass um Erlaubnis gefragt werden muss. (Trotzdem bitte keine Fullqouten, sondern auf das notwendige Mass reduzieren!)