Unausgefüllte Garantiekarte - Warum?
Unausgefüllte Garantiekarte - Warum?
Hallo,
man liest ja im Netz oft, dass Uhren mit "leeren" Garantiekarten gerne ge-/verkauft werden und dies als Pluspunkt angepriesen wird.
Warum ist das so? Was hat ein Konzi (der diese Uhr nicht verkauft hat) davon, erst viel später beim Eintreffen eines Schadens den Schein auszufüllen? Unter Umständen ist es doch auch sichtbar od. nachvollziehbar, dass diese Uhr nicht erst vor Kurzem verkauft wurde, oder?
man liest ja im Netz oft, dass Uhren mit "leeren" Garantiekarten gerne ge-/verkauft werden und dies als Pluspunkt angepriesen wird.
Warum ist das so? Was hat ein Konzi (der diese Uhr nicht verkauft hat) davon, erst viel später beim Eintreffen eines Schadens den Schein auszufüllen? Unter Umständen ist es doch auch sichtbar od. nachvollziehbar, dass diese Uhr nicht erst vor Kurzem verkauft wurde, oder?
- Ralf
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In direkter Ableitung von Murphies Gesetz tritt ein Defekt D bei einer Garantielänge X und einen Zeitpunkt des Erwerbs T immer zum Zeitpunkt
D = T + X + Z
auf, wobei folgende Zusatzbedingungen gelten
1) Z > 0
2) Z << X
In diesem Fall erspart die Blankozeile beim Kaufdatum jegliche Diskussion zum Thema Kulanz, Ja oder Nein. (Eigentlich lautet die Diskussion dann legal oder illegal, aber das darf IMHO dann der Konzessionär mit dem Hersteller ausmachen)
D = T + X + Z
auf, wobei folgende Zusatzbedingungen gelten
1) Z > 0
2) Z << X
In diesem Fall erspart die Blankozeile beim Kaufdatum jegliche Diskussion zum Thema Kulanz, Ja oder Nein. (Eigentlich lautet die Diskussion dann legal oder illegal, aber das darf IMHO dann der Konzessionär mit dem Hersteller ausmachen)
Man liest sich!
Ralf
Ralf
- cool runnings
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Ralf ist wieder da.
Viele Grüße Dean
Man darf in einer Demokratie zu allem eine Meinung haben - man muss aber nicht.
Dieter Nuhr
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- Interessen: Taschenuhren
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Hallo bauks,
es ist ganz einfach: Konzessionäre drücken ungeliebte Lagerware gern über Strohleute billig in den online-Markt. Würden sie ihren Namen in die Garantiekarte setzen, könnten sie halt nicht mehr über die online-Händler nölen, die den Markt "stören". Also bleibt die Garantiekarte leer.
Gruß, Roland Ranfft
es ist ganz einfach: Konzessionäre drücken ungeliebte Lagerware gern über Strohleute billig in den online-Markt. Würden sie ihren Namen in die Garantiekarte setzen, könnten sie halt nicht mehr über die online-Händler nölen, die den Markt "stören". Also bleibt die Garantiekarte leer.
Gruß, Roland Ranfft
Das größte Uhrwerk-Archiv im Internet:
http://www.ranfft.de/cgi-bin/bidfun-db. ... fft&&2uswk
http://www.ranfft.de/cgi-bin/bidfun-db. ... fft&&2uswk
Im Fall von Jaeger-LeCoultre aber nicht.Roland Ranfft hat geschrieben:Hallo bauks,
es ist ganz einfach: Konzessionäre drücken ungeliebte Lagerware gern über Strohleute billig in den online-Markt. Würden sie ihren Namen in die Garantiekarte setzen, könnten sie halt nicht mehr über die online-Händler nölen, die den Markt "stören". Also bleibt die Garantiekarte leer.
Gruß, Roland Ranfft
J-LC druckt bei Auslieferung der Uhr den Namen des bestellenden Konzi in die Garantiekarte ein. Der Konzi braucht nur noch das Datum und das Modell einzusetzen. Dieses sollte beim Verkauf im Graumarkt dann eigentlich vom Grauhändler in grau eingetragen werden, was manchmal schwer lesbar ist.... .
Bei Herstellern welche die Konzessionärsadresse nicht eindrucken, sollte die Garantiekarte aber mindestens den Stempel eines autorisierten Händlers der Marke haben, weil sonst der Hersteller im Falle eines Defektes innerhalb der Garantiezeit argumentiert, dass die Uhr nicht bei einem autorisierten Händler (Konzi) gekauft wurde.
Gruß
RaSta
Zu JLC: Obwohl das Papier geriffelt ist, tauchen gelöschte Konzessionäre auf, die durch Fantasiekonzessionäre überdeckt sind.
Die Garantie beginnt zu laufen, wenn die Uhr verkauft wird. So ist's abgemacht zwischen Fabrikant und Händler. Auch wenn nicht explizit. Das ist selbstverständlich. Ob der Käufer Einzelkäufer, Sammler, Grauhändler oder sonstwas ist, spielt keine Rolle.
Wenn nun der Konzi seinem Kunden durch das Weglassen des Datums bewusst ermöglicht, die Frist zu Verlängern, z.B. zur Erleichterung eines Wiederverkaufs, ist dies schlicht und einfach Beihilfe zu Betrugsversuch, denn es ist gegenüber dem Fabrikanten, der mehr leisten muss, arglistig und kann nicht leicht überprüft werden. Es gibt mindestens einen Fall, in welchem die zum fraglichen Zeitpunkt beim Konzessionär angestellten Personen alle Schriftproben abliefern mussten, um festzustellen, ob, wie behauptet, eine dieser Personen das Datum eingefüllt hatte. ...
Die Garantie beginnt zu laufen, wenn die Uhr verkauft wird. So ist's abgemacht zwischen Fabrikant und Händler. Auch wenn nicht explizit. Das ist selbstverständlich. Ob der Käufer Einzelkäufer, Sammler, Grauhändler oder sonstwas ist, spielt keine Rolle.
Wenn nun der Konzi seinem Kunden durch das Weglassen des Datums bewusst ermöglicht, die Frist zu Verlängern, z.B. zur Erleichterung eines Wiederverkaufs, ist dies schlicht und einfach Beihilfe zu Betrugsversuch, denn es ist gegenüber dem Fabrikanten, der mehr leisten muss, arglistig und kann nicht leicht überprüft werden. Es gibt mindestens einen Fall, in welchem die zum fraglichen Zeitpunkt beim Konzessionär angestellten Personen alle Schriftproben abliefern mussten, um festzustellen, ob, wie behauptet, eine dieser Personen das Datum eingefüllt hatte. ...
Hallo, betrachten wir einmal die Sache von einer anderen Perspektive:
Durch den Kassenbeleg wird dokumentiert, daß der Käufer die Uhr am Tag X gekauft hat, somit dokumentiert dieser Kassenbeleg schon die Verpflichtung, eine Gewährleistung von 2 Jahren einzuhalten.
Die Vertragspartner im evtl. Garantiefall sind zunächst immer der Käufer und Verkäufer. Die Praxis, daß die Käufer vielfach ihr Produkt direkt zu dem Hersteller schicken, hat sich erst in den letzten 20 Jahren entwickelt. Laut Verordnung muß kein Hersteller direkt mit dem Privatkunden in Kontakt treten auch bei Garantiefällen nicht. Damit aber der gute Name nicht beschädigt ist, wird dies stillscheigend hingenommen.
Es gibt Fälle, wo kurz nach Ablauf der Garantiezeit das Produkt beschädigt ist und der Käufer kein Verständnis dafür hat, jetzt zur Kasse gebeten zu werden. In diesem Fall kann man jetzt das Datum X einsetzen und dadurch die Garantiezeit verlängern. Wenn man ehrlich ist, sind die meisten Käufer bei einem solchen Verfahren höchst zufrieden, das ist zwar nicht legal, aber ....??
Der Käufer kann jetzt die Uhr direkt zum Hersteller schicken oder der Verkäufer macht dies. Einen Nachweis zu führen, daß die pfleglich behandelte Uhr länger als 2 Jahre im Besitz des Käufers ist, ist schwer nachzuweisen, schließlich liegen manche Uhren ja auch lange Zeit in den Geschäften. Es gibt hier nur wenige Hersteller, die Aufgrund ihrer Marktmacht das Datum beim Kauf durch den Händler in Ansatz bringen und eine lange Lagerzeit im Geschäft dem Händler anlasten. Dies wäre auch richtig so, denn in erster Linie sind die Vertragspartner zunächst der Verkäufer und Käufer. Der Hersteller ist prinzipiell nur dem Händler verpflichtet. Ob der Händler mit dem Hersteller eine Garantieverpflichtung aushandelt, ist sein Problem. Wenn nicht, bleibt er dann auf den Kosten sitzen
Durch den Kassenbeleg wird dokumentiert, daß der Käufer die Uhr am Tag X gekauft hat, somit dokumentiert dieser Kassenbeleg schon die Verpflichtung, eine Gewährleistung von 2 Jahren einzuhalten.
Die Vertragspartner im evtl. Garantiefall sind zunächst immer der Käufer und Verkäufer. Die Praxis, daß die Käufer vielfach ihr Produkt direkt zu dem Hersteller schicken, hat sich erst in den letzten 20 Jahren entwickelt. Laut Verordnung muß kein Hersteller direkt mit dem Privatkunden in Kontakt treten auch bei Garantiefällen nicht. Damit aber der gute Name nicht beschädigt ist, wird dies stillscheigend hingenommen.
Es gibt Fälle, wo kurz nach Ablauf der Garantiezeit das Produkt beschädigt ist und der Käufer kein Verständnis dafür hat, jetzt zur Kasse gebeten zu werden. In diesem Fall kann man jetzt das Datum X einsetzen und dadurch die Garantiezeit verlängern. Wenn man ehrlich ist, sind die meisten Käufer bei einem solchen Verfahren höchst zufrieden, das ist zwar nicht legal, aber ....??
Der Käufer kann jetzt die Uhr direkt zum Hersteller schicken oder der Verkäufer macht dies. Einen Nachweis zu führen, daß die pfleglich behandelte Uhr länger als 2 Jahre im Besitz des Käufers ist, ist schwer nachzuweisen, schließlich liegen manche Uhren ja auch lange Zeit in den Geschäften. Es gibt hier nur wenige Hersteller, die Aufgrund ihrer Marktmacht das Datum beim Kauf durch den Händler in Ansatz bringen und eine lange Lagerzeit im Geschäft dem Händler anlasten. Dies wäre auch richtig so, denn in erster Linie sind die Vertragspartner zunächst der Verkäufer und Käufer. Der Hersteller ist prinzipiell nur dem Händler verpflichtet. Ob der Händler mit dem Hersteller eine Garantieverpflichtung aushandelt, ist sein Problem. Wenn nicht, bleibt er dann auf den Kosten sitzen
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- Registriert: 15 Feb 2006, 11:41
Nicht Garantie und Gewährleistung durcheinander schmeißen...gpman hat geschrieben:Hallo, betrachten wir einmal die Sache von einer anderen Perspektive:
Durch den Kassenbeleg wird dokumentiert, daß der Käufer die Uhr am Tag X gekauft hat, somit dokumentiert dieser Kassenbeleg schon die Verpflichtung, eine Gewährleistung von 2 Jahren einzuhalten.
Die Vertragspartner im evtl. Garantiefall sind zunächst immer der Käufer und Verkäufer. Die Praxis, daß die Käufer vielfach ihr Produkt direkt zu dem Hersteller schicken, hat sich erst in den letzten 20 Jahren entwickelt. Laut Verordnung muß kein Hersteller direkt mit dem Privatkunden in Kontakt treten auch bei Garantiefällen nicht. Damit aber der gute Name nicht beschädigt ist, wird dies stillscheigend hingenommen.
Es gibt Fälle, wo kurz nach Ablauf der Garantiezeit das Produkt beschädigt ist und der Käufer kein Verständnis dafür hat, jetzt zur Kasse gebeten zu werden. In diesem Fall kann man jetzt das Datum X einsetzen und dadurch die Garantiezeit verlängern. Wenn man ehrlich ist, sind die meisten Käufer bei einem solchen Verfahren höchst zufrieden, das ist zwar nicht legal, aber ....??
Der Käufer kann jetzt die Uhr direkt zum Hersteller schicken oder der Verkäufer macht dies. Einen Nachweis zu führen, daß die pfleglich behandelte Uhr länger als 2 Jahre im Besitz des Käufers ist, ist schwer nachzuweisen, schließlich liegen manche Uhren ja auch lange Zeit in den Geschäften. Es gibt hier nur wenige Hersteller, die Aufgrund ihrer Marktmacht das Datum beim Kauf durch den Händler in Ansatz bringen und eine lange Lagerzeit im Geschäft dem Händler anlasten. Dies wäre auch richtig so, denn in erster Linie sind die Vertragspartner zunächst der Verkäufer und Käufer. Der Hersteller ist prinzipiell nur dem Händler verpflichtet. Ob der Händler mit dem Hersteller eine Garantieverpflichtung aushandelt, ist sein Problem. Wenn nicht, bleibt er dann auf den Kosten sitzen
Gewährleistung/Sachmängelhaftung: Gesetzlicher Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer auf Fehlerfreiheit des Produktes zum Kaufzeitpunkt. Laufzeit: 2 Jahre
Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers gegenüber dem Käufer, unterschiedliche Laufzeiten, unterschiedliche Bedingungen, kann verwehrt werden, wenn Bedingungen nicht erfüllt.
Matthias
Der Kaufnachweis muss nicht die Rechnung sein... wenigstens in der Schweiz nicht. Ausserdem ist die gesetzliche Garentie (D soviel ich weiss: Gewährleistung) nicht durch einen Text an Bedingungen knüpfbar, die nicht Vertragsbestandteil sind und somit vor dem Kauf vereinbart.
Ein Garantieanspruch ist verkäuflich, auch durch einen Grauhändler, oder auch verschenkbar. Aber nicht nach Belieben verlängerbar. Zum Anspruch kann sich ein Fabrikant verpflichten, wie dies oft geschieht. Das geht über die Verpflichtung des Verkäufers hinaus. Geschieht dies allerdings nicht, gilt nur die besondere Gesetzgebung über allfällige Produktehaftpflicht sowie Vereinbarung und gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner selbst, dem letzten Verkäufer sozusagen.
Die Marken/Fabrikanten wollen aber aus Marketinggründen mehr Garantie bieten. Ich muss also für meine Ansprüche oft nicht noch die Zahlungskraft des Verkäufers prüfen, oder ob der vielleicht nächstens Konkurs anmeldet. Und kann mich auch in andere Länder begeben, wenn dort Vertretungen für Garantieansprüche bestehen.
Ein Garantieanspruch ist verkäuflich, auch durch einen Grauhändler, oder auch verschenkbar. Aber nicht nach Belieben verlängerbar. Zum Anspruch kann sich ein Fabrikant verpflichten, wie dies oft geschieht. Das geht über die Verpflichtung des Verkäufers hinaus. Geschieht dies allerdings nicht, gilt nur die besondere Gesetzgebung über allfällige Produktehaftpflicht sowie Vereinbarung und gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner selbst, dem letzten Verkäufer sozusagen.
Die Marken/Fabrikanten wollen aber aus Marketinggründen mehr Garantie bieten. Ich muss also für meine Ansprüche oft nicht noch die Zahlungskraft des Verkäufers prüfen, oder ob der vielleicht nächstens Konkurs anmeldet. Und kann mich auch in andere Länder begeben, wenn dort Vertretungen für Garantieansprüche bestehen.
Re: Unausgefüllte Garantiekarte - Warum?
Wenn ich nun eine blanko Garantiekarte habe und die Uhr bei einem (anderen) Händler als Garantiefall abgeben möchte (was dieser prinzipiell zugesagt hat): Macht es Sinn, zumindest die Seriennummer einzutragen? In meinem Fall ist nur der Stempel mit Datum vom Verkäufer darauf.
Habe aber für eine andere Uhr (geleichen Herstellers) eine völlig leere Karte - sollte man da vorab was eigenhändig eintragen in einem Garantiefall?
Habe aber für eine andere Uhr (geleichen Herstellers) eine völlig leere Karte - sollte man da vorab was eigenhändig eintragen in einem Garantiefall?
Re: Unausgefüllte Garantiekarte - Warum?
Mit Serinenummer findet man sofort wo, an wem und wann die Uhr verkauft wurde, daher kann man die "graue Schafe" sofort enttarnen!
Das mit der verlängerten Garantie finde ich eh Sch.., da der HErsteller Kostenträger für VErkaufsförderung von Juwelieren ist!
Was ich auch Mist finde, sind Juweliere, die meinen ihre Uhren markieren zu müssen, dann wundern sie sich, wenn der Hersteller eine Uhr nicht kostenlos zurück nimmt!!!
In Zeiten von Computer sollte jeden Wareneingang und Ausgang ohne Probleme nachvollziehbar und dokumentierbar sein, aber eben, es gibt immer noch Juweliere, die nicht mal eine CD-Rom lesen können oder nicht mal ein Pc dieses Jahrhunderts besitzt!
Y.
Das mit der verlängerten Garantie finde ich eh Sch.., da der HErsteller Kostenträger für VErkaufsförderung von Juwelieren ist!
Was ich auch Mist finde, sind Juweliere, die meinen ihre Uhren markieren zu müssen, dann wundern sie sich, wenn der Hersteller eine Uhr nicht kostenlos zurück nimmt!!!
In Zeiten von Computer sollte jeden Wareneingang und Ausgang ohne Probleme nachvollziehbar und dokumentierbar sein, aber eben, es gibt immer noch Juweliere, die nicht mal eine CD-Rom lesen können oder nicht mal ein Pc dieses Jahrhunderts besitzt!
Y.
- hart-metall
- Beiträge: 5139
- Registriert: 06 Aug 2006, 22:20
- Wohnort: daheim, wo's warm ist...
Re: Unausgefüllte Garantiekarte - Warum?
Naja, das einzige, was man dadurch kennt, ist eben das oben genannte. Welches graue Schaf willst Du damit enttarnen?yuri_m hat geschrieben:Mit Serinenummer findet man sofort wo, an wem und wann die Uhr verkauft wurde, daher kann man die "graue Schafe" sofort enttarnen!
Wenn ich mir ansehe, was mein Konzi teilweise an Müll mitkaufen wuss, bloß weil er die anderen Sachen sonst nicht bekommt, ist diese Argumentation schon recht einseitig...yuri_m hat geschrieben: Das mit der verlängerten Garantie finde ich eh Sch.., da der HErsteller Kostenträger für VErkaufsförderung von Juwelieren ist!
Immer bedenken: gegen Dummheit kämpfen selbst die Götter vergebens...yuri_m hat geschrieben: Was ich auch Mist finde, sind Juweliere, die meinen ihre Uhren markieren zu müssen, dann wundern sie sich, wenn der Hersteller eine Uhr nicht kostenlos zurück nimmt!!!
Letzteres benötigt auch kein Mensch, der nicht Warcraft II (oder ähnlichen Mental-Müll) in hochauflösender Grafik spielen will - das vermittelt lediglich die Werbung.yuri_m hat geschrieben: In Zeiten von Computer sollte jeden Wareneingang und Ausgang ohne Probleme nachvollziehbar und dokumentierbar sein, aber eben, es gibt immer noch Juweliere, die nicht mal eine CD-Rom lesen können oder nicht mal ein Pc dieses Jahrhunderts besitzt!
Aber um zurück zum Thema zu kommen: ich sehe darin auch nichts verwerfliches - meist handelt es sich dabei eh um Modelle, die in irgendwelchen Tresoren vor sich hin gelegen haben. Insofern unterscheidet sich das nicht sehr stark vom Herumliegen beim Konzi (ok, dort liegen die Teile auch oft noch in praller Sonne o.ä.). Juristisch ist es aber natürlich fragwürdig...
Y.[/quote]
Ciao - Peter
Bitte verzeih, aber ich lese in einem Uhrenforum lieber über Uhren als über Leute, die gerne welche hätten.
Bitte verzeih, aber ich lese in einem Uhrenforum lieber über Uhren als über Leute, die gerne welche hätten.