Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

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Hut
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von Hut »

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hypophyse
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von hypophyse »

Hier ging es offenbar um ein unautorisiertes "Upgrade" in Richtung eines bestehenden (teureren) Modells. Das ist schon ein anderes Kaliber als nur zum Edding zu greifen.
Gruß Roland
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Heinrich
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von Heinrich »

Hut hat geschrieben:*** Teilnehmer ist gesperrt ***
http://www.ejura-examensexpress.de/onli ... ok_id=2197
Vielen Dank für diesen Link ! :lol:

"Die Ansicht der Beklagten, ein Privatgebrauch von 'Rolex'-Uhren sei gar nicht möglich, weil diese Uhren eine 'imageträchtige Kapitalanlage' mit besonderem Gebrauchtuhrenmarkt darstellten, sei vom zeichenrechtlichen Schutz nicht gedeckt."

Bei diesem Zitat aus der Urteilsbegündung könnte man ja auf die Idee kommen, dass zumindest Teile der Uhrenindustrie beziehungsweise des Uhrenhandels in einer Parallelwelt leben. :wink:

Heinrich
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tictac28
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von tictac28 »

Bei diesem Zitat aus der Urteilsbegündung könnte man ja auf die Idee kommen, dass zumindest Teile der Uhrenindustrie beziehungsweise des Uhrenhandels in einer Parallelwelt leben. :wink:
Was heist hier man könnte?
Die sind teilw. noch viel weiter weg. :roll:
Oder wie rechtfertigt sich die Preisentwicklung der letzten Zeit bei div. Herstellern?
Selbst Krönchen ist schon gezwungen "Stützungskäufe" durchzuführen. :wink:

Beste Grüße
Ronny
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hart-metall
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von hart-metall »

Changed hat geschrieben: Weil es Rolex in schön gibt.
Sollte ich all die Jahre etwas übersehen haben??? :whistling:
Ciao - Peter

Bitte verzeih, aber ich lese in einem Uhrenforum lieber über Uhren als über Leute, die gerne welche hätten.
topbaer-de
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von topbaer-de »

Heinrich hat geschrieben:
Hut hat geschrieben:
Kein Gerücht, sondern aktenkundig. Sie haben die Uhr in der gepimpten Form nicht zurückgegen, dafür vor Gericht einen auf die Mütze bekommen: BGH, Urteil v. 12.02.1998, Az.: I ZR 241/95, NJW 1998, S. 2045. Man beachte, dass Rolex bis zum Bundesgerichtshof Revision eingelegt hat.
Wer's etwas präziser wissen möchte ... :mrgreen:
Vielen Dank für diesen Link ! :lol:

"Die Ansicht der Beklagten, ein Privatgebrauch von 'Rolex'-Uhren sei gar nicht möglich, weil diese Uhren eine 'imageträchtige Kapitalanlage' mit besonderem Gebrauchtuhrenmarkt darstellten, sei vom zeichenrechtlichen Schutz nicht gedeckt."

Bei diesem Zitat aus der Urteilsbegündung könnte man ja auf die Idee kommen, dass zumindest Teile der Uhrenindustrie beziehungsweise des Uhrenhandels in einer Parallelwelt leben. :wink:

Heinrich
Mercedes oder BMW geht es auch nix an, wie man nach dem Kauf ein Modell verunstaltet. selbst wenn ich es in die Werkstatt zur Inspektion bringe.
selbst wenn dort ein anderer Motor drin ist, den Sie so nie dort eingebaut haben. Hauptsache der TÜV hat seinen Segen gegeben (und für die Rennstrecke noch nicht mal das).
Ob das jetzt jeder schön, gut oder nur goiiiiil findet, ist eine andere Sache.
Oder gilt bei RLX in besonderen Maße: Eigentum verpflichtet???

gruss
michael
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armin
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von armin »

topbaer-de hat geschrieben:
Mercedes oder BMW geht es auch nix an, wie man nach dem Kauf ein Modell verunstaltet.
Jein. Sofern man die Verunstaltungen gewerbsmäßig vornimmt (=Tuner), können Daimler oder BMW die Verwendung ihres Markenzeichens verbieten; zumindest die Schwaben tun dies wohl auch regelmäßig. Was den privaten Endkunden nicht daran hindert, das Logo wieder dranzuschrauben bzw. -kleben.

Armin
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Guntram
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von Guntram »

armin hat geschrieben:Jein. Sofern man die Verunstaltungen gewerbsmäßig vornimmt (=Tuner), können Daimler oder BMW die Verwendung ihres Markenzeichens verbieten; zumindest die Schwaben tun dies wohl auch regelmäßig. Was den privaten Endkunden nicht daran hindert, das Logo wieder dranzuschrauben bzw. -kleben.
So ist es... im Verhältnis zum Endverbraucher gilt der sogenannte "Erschöpfungsgrundsatz" - das heißt, mit dem Verkauf der Ware ist das Eigentum daran erschöpft. Und darum kann Pittchen Dösig an seinen 3er die wüstesten Alu-Felgen schrauben, ohne dass BMW darauf Einfluss nehmen darf - nachdem Pittchen die Schleuder bezahlt, kann er damit machen, was er will, solange er sie einfach selber fährt oder nur im Einzelfall an jemand anderen verhökert.

Wenn man hingegen gewerbs- und serienmäßig Fahrzeuge, Uhren, Kühlschränke,... im größeren Stil "herstellt", dann darf man nicht mittels Markennamen eines Dritten vorgaukeln, dass es sich um ein Originalprodukt von BMW, Rolex, Bosch,... handelt.

So zumindest die ständige Rechtsprechung. :wink:

Guntram
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hart-metall
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von hart-metall »

Ich glaube, jetzt kämpfen wir an ein bißchen vielen Schauplätzen:

- die Geschichte mit BMW etc. ist einfach: wenn eine Privatperson das macht, hat der Hersteller keinen Einfluss. Selbst wenn ein Tuner etwas macht, dann kann er von BMW nicht gezwungen werden, vorhandene zeichen zu entfernen. Er darf aber keine neuen anbringen, die auf BMW hinweisen. und wenn er was komplett neues bastelt (siehe Gullwing), dann geht eh nix.

- die gepimpte Rolex wäre für mich zumindest geringfügig grenzwertig. Ich kann bis zu einem gewissen Grade nachvollziehen, dass das Upgrade prozessfähig ist - u.U. wurden 2 kDM investiert, um 36 kDM mehr herauszuholen. Das Urteil hier ist gefällt, insofern auch hier Deckel zu. Aber ich erinner in diesem Zusammenhang an den Schmu mit den Sultans...

- die schwarze Rolex gibt es so gar nicht - sie muss Rolex nicht gefallen, aber machen können sie auch nix.
Ciao - Peter

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armin
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von armin »

hart-metall hat geschrieben: ... Selbst wenn ein Tuner etwas macht, dann kann er von BMW nicht gezwungen werden, vorhandene zeichen zu entfernen. Er darf aber keine neuen anbringen, die auf BMW hinweisen.
Worauf gründet sich diese Einschätzung? Imo liegst du falsch. Hierzu ein Auszug aus dem verlinkten Urteil:
II.2.a. Zutreffend und allgemein anerkannt ist der Ausgangspunkt der Revision, wonach der Zeicheninhaber sich seines Zeichenrechts mit dem ersten Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Ware nicht gänzlich begibt. Er kann sich vielmehr, wie § 24 Abs. 2 MarkenG zu entnehmen ist, der Veränderung der Eigenart seiner Markenware widersetzen (BGHZ 82, 152, 155 f. - Öffnungshinweis; 100, 51, 57 - Handtuchspender; 111, 182, 187 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen; 131, 308, 316 - Gefärbte Jeans). Das Recht aus der Marke beschränkt sich jedoch auf deren Verwendung im geschäftlichen Verkehr (§ 14 Abs. 1 MarkenG) und untersagt es Dritten lediglich, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke die dem Markeninhaber vorbehaltene Kennzeichnung im geschäftlichen Verkehr zu benutzen (§ 14 Abs. 2, § 24 MarkenG). Das Verbietungsrecht findet seine Grenze, wenn die Verwendung der Marke nicht in Beziehung auf den geschäftlichen Verkehr stattfindet. Veränderungen einer Markenware, die der Abnehmer der Ware für den Eigenbedarf vornimmt oder vornehmen läßt, sind markenrechtlich irrelevant. Allein Veränderungen an einer zur Weiterveräußerung im geschäftlichen Verkehr bestimmten Ware können markenrechtliche Verbotsansprüche auslösen (BGHZ 100, 51, 58 - Handtuchspender; 111, 182, 186 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
topbaer-de
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von topbaer-de »

hart-metall hat geschrieben:Ich glaube, jetzt kämpfen wir an ein bißchen vielen Schauplätzen:

- die Geschichte mit BMW etc. ist einfach: wenn eine Privatperson das macht, hat der Hersteller keinen Einfluss. Selbst wenn ein Tuner etwas macht, dann kann er von BMW nicht gezwungen werden, vorhandene zeichen zu entfernen. Er darf aber keine neuen anbringen, die auf BMW hinweisen. und wenn er was komplett neues bastelt (siehe Gullwing), dann geht eh nix.

- die gepimpte Rolex wäre für mich zumindest geringfügig grenzwertig. Ich kann bis zu einem gewissen Grade nachvollziehen, dass das Upgrade prozessfähig ist - u.U. wurden 2 kDM investiert, um 36 kDM mehr herauszuholen. ....
So why?
Wo ist das Problem?
2000 Euro Material Einsatz, 20.000 Euro Künstler, Rest gewinn.
Ich kann niemanden später verklagen das mir das zu teuer gewesen sei....
Ausserdem weisst Du ja nicht, was eventuelle Verfahren gekostet haben, die entwickelt wurden um diese Modell zu erreichen (könnte ja sein, Patente und so).
Jeden Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden. :mrgreen:

Oder denkst Du, das ein Warhol BMW M1 preislich nicht im Millionen Bereich liegen dürfte?
Warhol hat 45min gebraucht um das Ding anzupinseln: Technisch schlecht gemacht :whistling: (hat wohl Läufer :whistling: ), Das Muster muss einem nicht gefallen. Es ist ja noch nichtmal im Originalzustand, da übermalt, Motor hat aber wenig gelaufen. Aber ein echter Warhol.
Was hat Warhol damals vielleicht am Tag verdient + Spesen? vielleicht 50.000 DM?
Trotzdem bewegt sich der Wert heute weit über dem, was andere gebrauchte M1 kosten, falls man sie bekäme!

Ob es gerechtfertig ist, diesen Preis für diese Uhr aufzurufen, sei dahin gestellt, aber es zwingt mich niemand diesen zu zahlen...


gruss
michael
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mst-basel
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von mst-basel »

Das ist wieder ein schönes Beispiel dafür, wohin Juristerei führen kann...

Es ist schon krank: Da kauft man für wirklich viel Geld einen Gegenstand (ja, eine Uhr ist nun mal kein beseeltes Wesen), aber eigentlich ist man dann doch nicht so der richtige Besitzer??? :shock:

Jetzt mal alle Paragrafen aussen vor: Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?
Aber eben, Anwälten muss man ja nicht mit gesundem Menschenverstand kommen...
Simon
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von Simon »

hart-metall hat geschrieben: - die schwarze Rolex gibt es so gar nicht - sie muss Rolex nicht gefallen, aber machen können sie auch nix.

Ich denke schon, dass Rolex dagegen vorgehen kann. Im Gegensatz zu oben erwaehntem Urteil, in welchem es um eine private, nachtraeglich veredelte Uhr ging, liegt hier der Fall vor, in dem die Uhren hergestellt werden um weiterverkauft zu werden. Hierin duerfte ein Handeln "im geschaefltichen Verkehr" zu sehen sein und daher der 14 MarkenG einschlaegig sein. Voraussetzung ist natuerlich, dass die Uhren aus dem EU-Markt stammen, vgl. 24 I und speziell II MarkenG.
Viele Grüße,

Simon
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Mike.at.Fr@ankfurt.de
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von Mike.at.Fr@ankfurt.de »

mst-basel hat geschrieben:Da kauft man für wirklich viel Geld einen Gegenstand ... .... aber eigentlich ist man dann doch nicht so der richtige Besitzer??? :shock: ...Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?
Wird jetzt OT, aber ich würde ganz gerne kurz darauf eingehen...

Zunächst: verwechsel' nicht die Begriffe "Besitzer" (das ist der, der die Uhr in den Händen hat) und "Eigentümer" (das ist der, dem die Uhr tatsächlich gehört), dann: stell' Dir vor, irgendjemand "X" klaut Dir Deine Uhr und verkauft sie mir, "Bello". Jetzt findest Du raus, dass "X" es war, der Dir die Uhr gestohlen hat, und kommst nun zu mir, "Bello", und willst die Uhr zurück! Ist es nicht "gesunder Menschenverstand", dass ich Dir die Uhr aushändigen muss?

Wenn es nicht so wäre, könnte jeder Dieb innerhalb von kürzester Zeit mit nur einem Hehlergeschäft das Eigentum an einer Sache für einen Dritten herstellen, obwohl er nie rechtmässiger Eigentümer, sondern Krimineller ist?!! Das kann's ja nun auch nicht sein, und ist auch, Gott sei Dank, nicht so. :D

Freundlichst,

Bello Polaris (fkaMaM)
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Uhren-Doc
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Re: Rolex Black Edition by Bamford & Sohn

Beitrag von Uhren-Doc »

hart-metall hat geschrieben: - die schwarze Rolex gibt es so gar nicht - sie muss Rolex nicht gefallen, aber machen können sie auch nix.
...ich weiss aus sicherer Quelle das Rolex auch an einem "PVD Krönchen" arbeitet oder zumindest intensiv darüber nachdenkt!! :wink:

Gruss Doc
Wer Rechtschreibfehler findet... darf sie behalten!
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