immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
- retroman
- Beiträge: 2981
- Registriert: 04 Apr 2007, 09:07
- Wohnort: O W L Deutschland
- Interessen: Uhren, Billard, trockener Rotwein
- Tätigkeit: Fachmann
- Kontaktdaten:
immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Ich weiss nicht, ob hier in der richtigen Rubrik bin. Ich wollte aber, dass es möglichst viele sehen. Falls verschoben werden muss, muss eben verschoben werden.
Folgender Fall: ich sollte für ein Mitglied eine Uhr „machen“ Er stellte mir ein recht gutes Taschenuhrwerk zur Verfügung, ich sollte dies in ein Armbanduhrgehäuse (natürlich mit doppelt entspiegeltem Saphirglas) einbauen, ein Zifferblatt und Zeiger machen, eine Aufzugwelle musste angefertigt werden etc.
In meinem Angebot stand deutlich (nicht im Kleingedruckten) alle Preise zuzügl. ges. MwSt.
Auftragsbestätigung und Rechnung für die Anzahlung: Anzahlung xxx plus 19% MwSt= yy = xxy €
Spätestens bei der Endrechnung geht dann die Diskusion los. Ich bin Privatkunde, warum muss ich Mehrwertsteuer bezahlen? Das endet dann meißt in einem unangenehmen Schriftwechsel, in dem mir dann sogar vorgeworfen wird, ich wolle mich doch nur bereichern und mal schnell 20% zusätzlich verdienen. Die Krönung ist dann der Satz: ich trete vom Auftrag zurück, bitte alles zurückbauen und mir mein Werk zurückschicken. Wohlgemerkt: wenn alles fertig ist. Beruft sich dann auf das Fernabsatzgesetz, was ja ausgemachter Blödsinn ist.
Kann sich bitte mal jemand als Steuerfachmann, Steuerberater oder so outen und erklären, warum auch Privatleute MwSt bezahlen müssen und warum ich als gewerblicher die einzeln ausweisen muss? Mir glaubt das ja keiner.
Danke im Voraus.
Folgender Fall: ich sollte für ein Mitglied eine Uhr „machen“ Er stellte mir ein recht gutes Taschenuhrwerk zur Verfügung, ich sollte dies in ein Armbanduhrgehäuse (natürlich mit doppelt entspiegeltem Saphirglas) einbauen, ein Zifferblatt und Zeiger machen, eine Aufzugwelle musste angefertigt werden etc.
In meinem Angebot stand deutlich (nicht im Kleingedruckten) alle Preise zuzügl. ges. MwSt.
Auftragsbestätigung und Rechnung für die Anzahlung: Anzahlung xxx plus 19% MwSt= yy = xxy €
Spätestens bei der Endrechnung geht dann die Diskusion los. Ich bin Privatkunde, warum muss ich Mehrwertsteuer bezahlen? Das endet dann meißt in einem unangenehmen Schriftwechsel, in dem mir dann sogar vorgeworfen wird, ich wolle mich doch nur bereichern und mal schnell 20% zusätzlich verdienen. Die Krönung ist dann der Satz: ich trete vom Auftrag zurück, bitte alles zurückbauen und mir mein Werk zurückschicken. Wohlgemerkt: wenn alles fertig ist. Beruft sich dann auf das Fernabsatzgesetz, was ja ausgemachter Blödsinn ist.
Kann sich bitte mal jemand als Steuerfachmann, Steuerberater oder so outen und erklären, warum auch Privatleute MwSt bezahlen müssen und warum ich als gewerblicher die einzeln ausweisen muss? Mir glaubt das ja keiner.
Danke im Voraus.
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Mache doch deinem Kunden klar dass ALLE MWSt zahlen müssen. Er soll sich mal die Kassenzettel vom Aldi oder Lidl angucken.
Über die Gesetzeslage in Deutschland kann ich nicht viel sagen. Aber Spezialanfertigungen fallen nicht unter das Fernabgabegesetz. Das sollte auch dein Kunde wissen. Einfach die Uhr einbehalten bis ihm der Richter klar gemacht hat was Sache ist. Es geht ja auf seine Kosten.
Über die Gesetzeslage in Deutschland kann ich nicht viel sagen. Aber Spezialanfertigungen fallen nicht unter das Fernabgabegesetz. Das sollte auch dein Kunde wissen. Einfach die Uhr einbehalten bis ihm der Richter klar gemacht hat was Sache ist. Es geht ja auf seine Kosten.
http://www.watchtools.ch Uhrenwerkzeug, direkt aus der Schweiz.
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Hallo Rainer,
Fachmann bin ich nicht, aber lesen kann ich und vielleicht hilft es ja schon:
Michael
Fachmann bin ich nicht, aber lesen kann ich und vielleicht hilft es ja schon:
Gruss,BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen hat geschrieben:[...](4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,[...]
Michael
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Das ist natürlich völlig richtig das eine Privatperson Mwst. zu zahlen hat.retroman hat geschrieben: In meinem Angebot stand deutlich (nicht im Kleingedruckten) alle Preise zuzügl. ges. MwSt.
Danke im Voraus.
Allerdings finde ich gerade die Version für eine privat Person nicht so glücklich. Ich würde auch generell immer
den Bruttopreis ausschreiben.
Die Version oben ist eigentlich üblich unter Gewerbetreibende.
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Hi..
Jepp, seh ich auch so. Bei mir (ebenfalls jahrelang Gewerbetreibender in D) steht der Preis erst mal ganz fett in Brutto... und dann im Kleingedruckten das Netto und die enthaltene Märchensteuer.... (hatte nie Ärger so) Es muss - ist so vorgeschrieben - der Gesamtpreis incl. Steuer (und allen Abgaben) deutlich erkennbar sein.
Fernabsatz greift nicht, weil: siehe Michaels Beitrag...
Mfg
Jepp, seh ich auch so. Bei mir (ebenfalls jahrelang Gewerbetreibender in D) steht der Preis erst mal ganz fett in Brutto... und dann im Kleingedruckten das Netto und die enthaltene Märchensteuer.... (hatte nie Ärger so) Es muss - ist so vorgeschrieben - der Gesamtpreis incl. Steuer (und allen Abgaben) deutlich erkennbar sein.
Fernabsatz greift nicht, weil: siehe Michaels Beitrag...
Mfg
“What’s equally remarkable is that … chose to go with a no-date configuration..." (Roger Ruegger)
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Es ist eignetlich eher so, dass fast nur Privatleute die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
Gewerbetreibende müssen sie einbehalten und abführen. Sie können dagegen die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer (die möglichst niedriger ist als die von ihnen zu zahlende ) verrechnen.
Wichtig ist für einen Privatkunden, dass er auf der Rechnung erkennbar seinen Endpreis lesen kann. Der Aufbau Nettopreis + Umsatzsteuer = Bruttopreis ist nicht zu beanstanden und sollte eigentlich verständlich sein. Grundsätzlich gilt aber, wenn ich einen Vertrag aushandel, sollte ich vor Abschluss fragen, was mit diesem Preis gemeint ist und wenn ich das vergessen habe, dann sollte mir die Erklärung, das der Bruttopreis der entscheidende ist, ausreichen. Andererseits kann man ja mal versuchen, 20 % Rabatt zu fordern..
Gewerbetreibende müssen sie einbehalten und abführen. Sie können dagegen die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer (die möglichst niedriger ist als die von ihnen zu zahlende ) verrechnen.
Wichtig ist für einen Privatkunden, dass er auf der Rechnung erkennbar seinen Endpreis lesen kann. Der Aufbau Nettopreis + Umsatzsteuer = Bruttopreis ist nicht zu beanstanden und sollte eigentlich verständlich sein. Grundsätzlich gilt aber, wenn ich einen Vertrag aushandel, sollte ich vor Abschluss fragen, was mit diesem Preis gemeint ist und wenn ich das vergessen habe, dann sollte mir die Erklärung, das der Bruttopreis der entscheidende ist, ausreichen. Andererseits kann man ja mal versuchen, 20 % Rabatt zu fordern..
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Üblicherweise gilt in Konsumentenverträgen ein angegebener Preis als Bruttopreis, wenn nicht anders und deutlich ersichtlich angegeben. Die Formulierung netto zuzüglich 19% gesetzlicher MwSt ist nicht unüblich und klar, und vor allem bei Werksverträgen sehr häufig anzutreffen. Jede Heizungsreparatur kriege ich so, allerdings ist zusätzlich der Bruttopreis schon ausgerechnet, damit ich mich nicht um's Skonto "vertun" kann ...
Marcus
Marcus
"Auf Komplikationen fallen eigentlich nur einfache Gemüter herein" - CF
-
- Beiträge: 329
- Registriert: 18 Feb 2006, 19:59
- Wohnort: Zentralschweiz
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist eine Endverbrauchersteuer. Und nichts anderes als ein Endverbraucher ist dein Kunde. Mehrwertsteuer muss er zahlen.
Was aber sauer aufstösst ist dein Angebot "alle Preise zuzügl. ges. MwSt.".
Ich habe jetzt keine Lust entsprechende Verordnungen oder Gesetze herauszusuchen. Daher nur was ich "glaube" mich erinnern zu können.
Angebote an Endverbraucher sind in Deutschland, möglicherweise in der ganzen EU, immer inklusive Mehrwertsteuer zu machen. Dem Kunden muss von vornherein klar sein wie hoch die Endsumme ist ohne das er den Taschenrechner zückt.
Denke wenn er es hart auf hart kommen lässt weil du es versäumt hast den Bruttopreis anzugeben, wirst du unterliegen.
Gruss
Holger
Was aber sauer aufstösst ist dein Angebot "alle Preise zuzügl. ges. MwSt.".
Ich habe jetzt keine Lust entsprechende Verordnungen oder Gesetze herauszusuchen. Daher nur was ich "glaube" mich erinnern zu können.
Angebote an Endverbraucher sind in Deutschland, möglicherweise in der ganzen EU, immer inklusive Mehrwertsteuer zu machen. Dem Kunden muss von vornherein klar sein wie hoch die Endsumme ist ohne das er den Taschenrechner zückt.
Denke wenn er es hart auf hart kommen lässt weil du es versäumt hast den Bruttopreis anzugeben, wirst du unterliegen.
Gruss
Holger
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
So weit richtig.inversator hat geschrieben:Denke wenn er es hart auf hart kommen lässt weil du es versäumt hast den Bruttopreis anzugeben, wirst du unterliegen.
Der Kunde hat aber gemäss Rainer die Anzahlung Netto+MWSt bezahlt. Er kann sich also nicht auf "Dumm" stellen, diese Hintertür hat der Kunde selber zugemacht.
http://www.watchtools.ch Uhrenwerkzeug, direkt aus der Schweiz.
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Das Problem selbst habe ich so noch nicht erlebt, interessant. Was es nicht für Pfeifen gibt...
Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu, in Schreiben an private Endkunden ist es empfehlenswert
stets die Mehrwertsteuer auszuweisen. Die sind es in der Regel nämlich nicht gewohnt mit
Nettobeträgen zu agieren
Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu, in Schreiben an private Endkunden ist es empfehlenswert
stets die Mehrwertsteuer auszuweisen. Die sind es in der Regel nämlich nicht gewohnt mit
Nettobeträgen zu agieren
Gruß Bernd
-
- Beiträge: 218
- Registriert: 27 Jun 2011, 16:29
- Wohnort: Beetzendorf
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Alles richtig. An s.g. nicht gewerbliche Käufer sollte/muss immer der Bruttopreis angegeben werden, also der ENDPREIS incl. allen Steuern u.s.w.
Aber, z.B. Autowerkstätten agieren gerne mit dem Nettopreis, deshalb frage ich IMMER nach dem Bruttopreis oder ist dies der Bruttopreis.
In deinem Falle hier, denke ich, da ist jemand auf DUMMFANG aus. Schlicht: Er will den Preis drücken.
Warum muss er die Mwst. zahlen ???? Damit du nicht als Steuerbetrüger belangt werden kannst, ganz einfach !!!!!!!
MfG Christian
Aber, z.B. Autowerkstätten agieren gerne mit dem Nettopreis, deshalb frage ich IMMER nach dem Bruttopreis oder ist dies der Bruttopreis.
In deinem Falle hier, denke ich, da ist jemand auf DUMMFANG aus. Schlicht: Er will den Preis drücken.
Warum muss er die Mwst. zahlen ???? Damit du nicht als Steuerbetrüger belangt werden kannst, ganz einfach !!!!!!!
MfG Christian
RADO forever a nice watch ! Chance favors the prepared mind ! In the www.jaguar-forum.de, i show you my "Leaper" !
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Unabhängig von den juristischen Feinheiten ist das Verhalten deines Kunden (erst recht unter Forenkollegen) einfach unanständig. Welcher erwachsene Mensch kann denn ernsthaft glauben, er müsse als (privater) Endkunde keine Mehrwertsteuer bezahlen?
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Eine Rückabwicklung steht ausser Frage!
Jedoch hätte Dein Angebot den Bruttopreis enthalten müssen!
Es reicht definitiv nicht aus, einen Hinweis auf die MwSt zu geben, es muss der Endpreis aufgeführt werden, es kann zusätzlich die enthaltene MwSt angegeben werden!
Schau mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Angebot ... 34581.html
Was Dir bleibt:
1. Vergleich anbieten (im Streitfalle sinkt dann auch der Streitwert, wobei bei der Höhe von (nur) der MWSt die strittig ist, muss man schon sehr streitsüchtig sein, um es auf einen Prozeß ankommen zu lassen) wie hoch sind den die MwSt bzw Rechnung überhaupt?
2. es drauf ankommen lassen
3. Rechnung um die 19 % mindern
4. Uhr persönlich vorbei bringen und dem Kunden in den Mund stopfen ....
Ich würde 1 versuchen und den Rest als Lehrgeld verbuchen. Soviel Kritik sei erlaubt: wenn man jahrelang ein Gewerbe mit Endkunden betreibt sollte das nicht zu den Basics gehören?
§ 1 Absatz 1 Satz 1 Preisangabenverordnung
Jedoch hätte Dein Angebot den Bruttopreis enthalten müssen!
Es reicht definitiv nicht aus, einen Hinweis auf die MwSt zu geben, es muss der Endpreis aufgeführt werden, es kann zusätzlich die enthaltene MwSt angegeben werden!
Schau mal hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Angebot ... 34581.html
Was Dir bleibt:
1. Vergleich anbieten (im Streitfalle sinkt dann auch der Streitwert, wobei bei der Höhe von (nur) der MWSt die strittig ist, muss man schon sehr streitsüchtig sein, um es auf einen Prozeß ankommen zu lassen) wie hoch sind den die MwSt bzw Rechnung überhaupt?
2. es drauf ankommen lassen
3. Rechnung um die 19 % mindern
4. Uhr persönlich vorbei bringen und dem Kunden in den Mund stopfen ....
Ich würde 1 versuchen und den Rest als Lehrgeld verbuchen. Soviel Kritik sei erlaubt: wenn man jahrelang ein Gewerbe mit Endkunden betreibt sollte das nicht zu den Basics gehören?
§ 1 Absatz 1 Satz 1 Preisangabenverordnung
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Dein (schlechter) Kunde sitzt in DE oder der EU?
Dann kannst du ihm diesen Link schicken und auf Seite 131 verweisen.
(c) http://www.bundesfinanzministerium.de
Meine Rechnungen schreibe ich immer brutto.
Wenn Preise für Einzelpositionen angegeben sind, dann diese auch in Brutto.
Am Ende dann wie folgt:
Summe: x.xxx
davon 19% MwSt.: xxx
Wenn der RG-Empfänger gewerblich oder anderweitig USt-Abzugsfähig ist, dann schreibe ich zusätzlich in die in die letzte Zeile:
Betrag entspricht xxx,xx € netto zuzüglich xx,xx € MwSt.
Ab einer bestimmten Betragshöhe (die ich leider vergessen habe) ist es nicht zulässig nur den Bruttobetrag und die darin enthaltene MwSt. auszuweisen. Man muss dann zwingend den Nettobetrag und die MwSt. separat ausweisen.
Dann kannst du ihm diesen Link schicken und auf Seite 131 verweisen.
(c) http://www.bundesfinanzministerium.de
Meine Rechnungen schreibe ich immer brutto.
Wenn Preise für Einzelpositionen angegeben sind, dann diese auch in Brutto.
Am Ende dann wie folgt:
Summe: x.xxx
davon 19% MwSt.: xxx
Wenn der RG-Empfänger gewerblich oder anderweitig USt-Abzugsfähig ist, dann schreibe ich zusätzlich in die in die letzte Zeile:
Betrag entspricht xxx,xx € netto zuzüglich xx,xx € MwSt.
Ab einer bestimmten Betragshöhe (die ich leider vergessen habe) ist es nicht zulässig nur den Bruttobetrag und die darin enthaltene MwSt. auszuweisen. Man muss dann zwingend den Nettobetrag und die MwSt. separat ausweisen.
- hermann
- Beiträge: 4016
- Registriert: 15 Feb 2006, 11:33
- Wohnort: Kärnten
- Interessen: Familie, Uhren, Sport
- Tätigkeit: Uhrmachermeister
Re: immer Ärger mit der Mehrwertsteuer
Hallo
Ich schreibe meine Kunden KV/Rechnung immer inkl. MwSt.
Wenn ich für einen Kollegen oder eine Firma die bei mir was machen lässt eine Rechnung schreibe, immer zuzüglich MwSt.
Ich würde an deiner Stelle auf die MwSt. verzichten. Bei uns in Österreich ist es allerdings erlaubt, den vereinbarten KV um bis zu 20% zu überschreiten......
Informiere dich, ob das bei dir auch möglich ist.
Gruß hermann
Ich schreibe meine Kunden KV/Rechnung immer inkl. MwSt.
Wenn ich für einen Kollegen oder eine Firma die bei mir was machen lässt eine Rechnung schreibe, immer zuzüglich MwSt.
Ich würde an deiner Stelle auf die MwSt. verzichten. Bei uns in Österreich ist es allerdings erlaubt, den vereinbarten KV um bis zu 20% zu überschreiten......
Informiere dich, ob das bei dir auch möglich ist.
Gruß hermann
Der Mensch hasst das Böse mehr als er das Gute liebt.