Wasserdichtigkeit bei Speedmaster-Modellen
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ScotchBrite rulez.
Microfaser ist für Weicheier.indiana hat geschrieben: Genial, los Leute gebt es Ihnen, den Warmduschern und Mikrofasertuchputzern!
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http://www.watchtools.ch Uhrenwerkzeug, direkt aus der Schweiz.
- Don Tomaso
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Also, Scherz beiseite, die WD wird nach DIN 8310 geregelt.Don Tomaso hat geschrieben:Das reicht doch wohl, wenn ich dicht bin! Meine Uhr soll nicht auch noch das Saufen anfangen, bleibt ja für mich nix :lol:. Und zum Putzen eh 1000er Schmirgelleinen, des passt scho!
Es gibt also auch die Fälle, wo Wasser in der Uhr ist und vor dem Öffnen die WD Prüfung in Ordnung ist. Also wie kommt das Wasser hinein ?
Die gleichen Probleme treten auf bei den Begriffen wie " Stoßgesichert ", " antimagnetisch ", " unzerbrechlich ", " kratzfest ", etc.
Es kommt in der Praxis schon mal vor, daß eine Unruhwelle trotz Stoßsicherung gebrochene Zapfen hat, daß das Werk magnetisch ist, daß eine unzerbrechliche Zugfeder gebrochen ist und das ein Saphierglas zerkratzt ist.
- Crusader
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Zumal "stoßsicher" und "antimagnetisch" alles andere nur bedeuten, IIRC, dass die Gangabweichung nach dem Fall der Fälle nicht mehr als 30 Sekunden betragen darf ... was für die meisten im Forum, zumindets bei den teureren Uhren, kaum akzeptabel sein dürfte.gpman hat geschrieben:Die gleichen Probleme treten auf bei den Begriffen wie " Stoßgesichert ", " antimagnetisch ", " unzerbrechlich ", " kratzfest ", etc.
Das ist bei der DIN Norm 8310 über die wasserdichtheit nicht anders. Wenn man diese sich mal genau durchliest, wird man nicht mehr gerne seine Uhr mit ins Wasser nehmen, jedenfalls sind dann die Hersteller aus der Haftung raus.Crusader hat geschrieben:Zumal "stoßsicher" und "antimagnetisch" alles andere nur bedeuten, IIRC, dass die Gangabweichung nach dem Fall der Fälle nicht mehr als 30 Sekunden betragen darf ... was für die meisten im Forum, zumindets bei den teureren Uhren, kaum akzeptabel sein dürfte.gpman hat geschrieben:Die gleichen Probleme treten auf bei den Begriffen wie " Stoßgesichert ", " antimagnetisch ", " unzerbrechlich ", " kratzfest ", etc.
Eine Uhr mit 30 Meter Druckfestigkeit ist nach DIN auch nicht akzeptabel.
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Die muss auch ins Wasser:
Von der IWC muss ich erst noch Fotos machen, aber die sieht auch öfters die Wasseroberfläche von unten.
Akut schwimmt gerade die mit:
Es gibt natürlich auch Uhren, die ich dafür nicht nutze. Die zum Beispiel
lasse ich auch lieber im nicht zu Nassen. Händewaschen und Dauerregen hat sie aber schon oft ausgehalten.
Weiterhin finde ich in der Norm nichts, was die Hersteller aus der Haftung befreit, zumindest nicht für die ersten 6 Monate mit Beweisumkehr.
- Ralf
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Ich hab sie schon mehr als einmal gelesen. Das hindert mich nicht daran, Uhren auch bei jeglicher Betätigung am und im Wasser gerne zu tragen. Z.b. die hier muss bei allem mit:gpman hat geschrieben: Das ist bei der DIN Norm 8310 über die wasserdichtheit nicht anders. Wenn man diese sich mal genau durchliest, wird man nicht mehr gerne seine Uhr mit ins Wasser nehmen, jedenfalls sind dann die Hersteller aus der Haftung raus.
Die muss auch ins Wasser:
Von der IWC muss ich erst noch Fotos machen, aber die sieht auch öfters die Wasseroberfläche von unten.
Akut schwimmt gerade die mit:
Es gibt natürlich auch Uhren, die ich dafür nicht nutze. Die zum Beispiel
lasse ich auch lieber im nicht zu Nassen. Händewaschen und Dauerregen hat sie aber schon oft ausgehalten.
Weiterhin finde ich in der Norm nichts, was die Hersteller aus der Haftung befreit, zumindest nicht für die ersten 6 Monate mit Beweisumkehr.
Man liest sich!
Ralf
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Wenn ein Hersteller die Wasserdichtheit bei seinen Uhren behauptet, dann ist er nach Gesetzeslage verpflichtet, eine Gebrauchsanweisung mitzuliefern, woraus der Kunde ersehen kann, was er seiner Uhr zumuten darf. Bei einer Angabe " water resistant " ist die Uhr nach DIN 8310 geprüft, d.h.
für den alltäglichen Gebrauch geeignet. Duschen, oder Schwimmen gehört nicht dazu.
Darüber gibt es auch Infos, was eine Uhr mit den verschiedenen Angaben überstehen muß. Beim Schwimmen muß die Angabe mindestens 100 Meter betragen.
für den alltäglichen Gebrauch geeignet. Duschen, oder Schwimmen gehört nicht dazu.
Darüber gibt es auch Infos, was eine Uhr mit den verschiedenen Angaben überstehen muß. Beim Schwimmen muß die Angabe mindestens 100 Meter betragen.
- Thomas H. Ernst
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Ich hab eine mit 1220m, die kann trotzdem nicht schwimmen, geht jedesmal unter.gpman hat geschrieben:Beim Schwimmen muß die Angabe mindestens 100 Meter betragen.
Im Ernst, was ist mit den Schweizern, die sich nicht um DIN scheren?
Ich würd sagen, nicht der Aufdruck auf dem Zifferblatt entscheidet über die Eignung zum Wassersport sondern die konstruktiven Vorkehrungen und die Sorgfalt bei deren Durchführung.
Grüsse Thomas
Euer Board-Admin
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Ja, schon mal mit Schwimmflügeln versucht. Spaß beiseite, es geht doch um den Normalverbraucher, der beim Kauf zu hören bekommt, die ist bis 30 Meter wasserdicht und er sagt, so tief tauche ich doch gar nicht. Die fachliche Erläuterung findet doch nur äußerst selten statt. Viele haben doch Angst, daß bei richtiger Erläuterung der Kunde die Uhr evtl. nicht mehr kauft.Thomas H. Ernst hat geschrieben:Ich hab eine mit 1220m, die kann trotzdem nicht schwimmen, geht jedesmal unter. :(gpman hat geschrieben:Beim Schwimmen muß die Angabe mindestens 100 Meter betragen.
Im Ernst, was ist mit den Schweizern, die sich nicht um DIN scheren?
Ich würd sagen, nicht der Aufdruck auf dem Zifferblatt entscheidet über die Eignung zum Wassersport sondern die konstruktiven Vorkehrungen und die Sorgfalt bei deren Durchführung.
- andreaseck
- Beiträge: 15815
- Registriert: 15 Feb 2006, 12:37
- Interessen: Uhren - was sonst?
So sehe ich das leider auch.gpman hat geschrieben:es geht doch um den Normalverbraucher, der beim Kauf zu hören bekommt, die ist bis 30 Meter wasserdicht und er sagt, so tief tauche ich doch gar nicht. Die fachliche Erläuterung findet doch nur äußerst selten statt.
Und vor ein paar Jahren hätte ich ehrlich gesagt auch
gedacht, dass ich mit einer Uhr auf der "30 Meter wasserdicht"
steht, beruhigt schwimmen gehen kann.
Welcher Laie kennt sich denn schon mit der DIN-Verordnung
aus
Gruß
Andreas