Schon, aber es ist nirgendwo gesetzlich festgelegt, dass ein "Chronometer" dem Stand der Technik zu entsprechen hat.Ralf hat geschrieben:Dadurch, das es als Norm veröffentlicht wird, wird es auch als Stand der Technik rechtsverbindlich. Dafür bedarf es keiner weiteren Gesetzgebebung. Es reicht, das gesetzlich festgelegt ist, dass Produkte zum Zeitpunkt der erstmaligen Inverkehrsbringung dem Stand der Technik zu entsprechen haben.Un chronomètre est une montre de haute précision, capable d'afficher la seconde, dont le mouvement a été testé durant plusieurs jours dans différentes positions et à différentes températures, par un organisme officiel neutre (COSC).
A chronometer is a high-precision watch capable of displaying the seconds and housing a movement that has been tested over several days, in different positions and at different temperatures, by an official neutral body (COSC).
"Normen haben für sich genommen keinerlei Gesetzeskraft. Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Obwohl sie nur den Charakter von Empfehlungen haben, beruht ihre hohe Durchsetzungskraft auf ihrem großen Nutzen und dem in ihnen liegenden versammelten, qualifizierten Sachverstand.
Erst durch Rechtsakte Dritter können Normen Verbindlichkeit erlangen, etwa wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird. Durch die Anwendung von Normen lassen sich Rechtsstreitigkeiten vermeiden, weil sie eindeutige Festlegungen enthalten."
(c) Deutsches Institut für Normung