So hab ich das noch gar nie gesehen...
Also gilt: Österreicher * Österreicher = Schweizer
So hab ich das noch gar nie gesehen...
Es gibt bei der ARD eine Dokumentation: >>Transoceânica - Die längste Busreise der Welt.<<
Dass man mit teuren Objektiven am besten mit Kaufquittung reist (oder mindestens Kopien) ist aber Allgemeinwissen unter Photofreaks. Speziell wenn man aus einem Land mit kompetitiver Preisgestaltung zurückkommt.maxbill hat geschrieben: ↑25 Mär 2019, 14:19 Ich kann die Empörung/Schadenfreude über den Autor auch nicht ganz nachvollziehen. Anderes Beispiel: als Foto-Enthusiast nehme ich neben einer Kamera mit Standardzoomobjektiv noch 3 sündhaft teure Festbrennweiten von Voigtländer, Leica & Co. in meinen Urlaubsrucksack in die Schweiz. Da soll/muss mir wirklich einfallen, dass das Handelsware sein könnte? Bei Uhren vielleicht für Otto Normalverbraucher nicht vorstellbar, für uns Bekloppte aber schon teilweise.
Das gibts, heisst Carnet ATA und ist leicht zu handhaben. Ausser dass man genug Zeit zur Beantragung einrechnen muss.tourbillon69 hat geschrieben: ↑25 Mär 2019, 15:03 Er hätte ganz einfach zum Zoll gehen können und sagen: "ich hab' 5 Uhren dabei zu jenem Zweck, die führ' ich am Abend wieder aus!"
Schlimmstenfalls hätte er eine Kaution hinterlegen müssen (mittels Kreditkarte) und gut.
Kann ich nur bestätigen: einfach den Zollbeamten in so einer Art und Weise ansprechen, dass er gleich merkt: "Achtung, Arbeit". Geht ratz fatz, gilt international.Ralf hat geschrieben: ↑25 Mär 2019, 16:24Meine Erfahrung: Nicht lügen, freundlich sein, alles angeben, dann geht es meistens glatt und oft ohne bürokratische Akt. Auch meine Angebote an Zöllner, angesichts wirklich beeindruckender Stapel Jazzplatten (jenseits der Reisefreimengen), sie könnten sie sich gerne mal anhören, um einen Eindruck vom Handelswert der Aufnahmen zu bekommen wurde bis dato auch immer mit einer eindeutigen Handbewegung inkl. Gesichtsausdrucks zurückgewiesen und der Aufforderung, die Räumlichkeit ohne weitere Amtshandlungen zu verlassen.
Es kann gut sein, dass du mit einem Anzug am Leib durch den Zoll gehst und für diesen darfste abdrücken. Wie bereits geschrieben: für Zöllner gibt es nur einen Tatbestand: Waren einführen. Ob am Körper, im Körper oder Koffer oder nachgesandt.
Wenn zum Zeitpunkt Deiner Einreise in unmittelbarer Nachbarschaft eine Fotomesse stattfände, läge es schon nahe, teures Equipment am Zoll, erst recht nach mehrfacher Nachfrage, zu deklarieren. Dann wird ein Carnet ausgestellt und man kann problemlos jederzeit Grenzübertritte vornehmen.maxbill hat geschrieben: ↑25 Mär 2019, 14:19 Ich kann die Empörung/Schadenfreude über den Autor auch nicht ganz nachvollziehen. Anderes Beispiel: als Foto-Enthusiast nehme ich neben einer Kamera mit Standardzoomobjektiv noch 3 sündhaft teure Festbrennweiten von Voigtländer, Leica & Co. in meinen Urlaubsrucksack in die Schweiz. Da soll/muss mir wirklich einfallen, dass das Handelsware sein könnte?
Andersrum ist es übrigens genau das selbe. Fahre mal mal als Schweizer in die EU und führen eine Zweituhr mit, da wird schnell mal die MwSt. fällig.
So ist es! Und es muss nicht einmal eine Zweituhr sein, es reicht sogar die eine am Arm. Kürzlich einem Grenzgänger, der in der CH arbeitet und in D wohnt, mit einer Prototypen Uhr passiert. Das gab am Ende eine ziemlich ärgerliche und teure Gerichtsverhandlung...Thomas H. Ernst hat geschrieben: ↑25 Mär 2019, 22:38Andersrum ist es übrigens genau das selbe. Fahre mal mal als Schweizer in die EU und führen eine Zweituhr mit, da wird schnell mal die MwSt. fällig.
Kleines Geheimnis: Das Forum ist das Archiv. Das Systsem heisst "Suchfunktion".
Ja, auch.jeannie hat geschrieben: ↑25 Mär 2019, 22:08Das gibts, heisst Carnet ATA und ist leicht zu handhaben. Ausser dass man genug Zeit zur Beantragung einrechnen muss.tourbillon69 hat geschrieben: ↑25 Mär 2019, 15:03 Er hätte ganz einfach zum Zoll gehen können und sagen: "ich hab' 5 Uhren dabei zu jenem Zweck, die führ' ich am Abend wieder aus!"
Schlimmstenfalls hätte er eine Kaution hinterlegen müssen (mittels Kreditkarte) und gut.
Das gabs vor 25 Jahren schon. Da wurden dann die Trageuhren der in D wohnenden Kollegen via Niederlassung FFM verzollt.mezdis hat geschrieben: ↑26 Mär 2019, 06:08So ist es! Und es muss nicht einmal eine Zweituhr sein, es reicht sogar die eine am Arm. Kürzlich einem Grenzgänger, der in der CH arbeitet und in D wohnt, mit einer Prototypen Uhr passiert. Das gab am Ende eine ziemlich ärgerliche und teure Gerichtsverhandlung...Thomas H. Ernst hat geschrieben: ↑25 Mär 2019, 22:38Andersrum ist es übrigens genau das selbe. Fahre mal mal als Schweizer in die EU und führen eine Zweituhr mit, da wird schnell mal die MwSt. fällig.