IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Allgemeine Diskussionen rund um zeitgenössische Uhren
sadibe
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IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von sadibe »

Hallo Zusammen

Könnte relativ günstig eine IWC Flieger Uhr Petit Price kaufen.
Die Uhr ist 8 Monate alt und leider hat der Verkäufer keinen Kaufbeleg mehr (sie wurde in ZH gekauft).
Sehr wahrscheinlich geht es darum, dass er die Uhr zu einem sehr speziellen Preis kaufen konnte.
Die Garantie Karte ist dabei und die Verlängerung 2+6 Jahre erfolgreich erledigt.

Meine Frage stellt sich nun :
Kaufen oder nicht kaufen.

Wie seht ihr das?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüße sadibe
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Thomas H. Ernst
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von Thomas H. Ernst »

Welche Referenz ist es denn, wie ist der Zustand und was heisst "relativ günstig" konkret?
Grüsse Thomas
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sadibe
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von sadibe »

Hallo Thomas

Es ist eine IWC Flieger Chrono 43mm IW378003
Die kostet in der Schweiz CHF 8100.00
Ich würde sie mit einem zusätzlichen Kautschuk Armband für CHF 6250.00 bekommen.
Die Uhr ist 8 Monate alt.
Verkauf wegen Nichtgebrauchs.
Sie kommt eben ohne Kaufbeleg, aber mit Box und Garantiekarte die bereits registriert ist und bis 2030 Garantie erhalten hat.

Was meinst Du?

Liebe Grüße Sadibe
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unnnamed
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von unnnamed »

Die (ausgefüllte/registrierte) Garantiekarte ist das, was du haben möchtest. Die Rechnung
ist irrelevant. Wenn die Uhr echt ist und alles passt, dann kannst du zuschlagen. Falls du
aber keine Ahnung hast, ob es ein Fake ist, dann lass die Uhr beim Händler/ Fachmann vorher
chechen. Sicher ist sicher.
Gruß Bernd
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Thomas H. Ernst
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von Thomas H. Ernst »

sadibe hat geschrieben: 29 Apr 2023, 23:18 Was meinst Du?
Ich würde die Uhr erst mal anschauen und den Zustand beurteilen. Am Besten, wie Bernd schon schrieb, Übergabe bei einem IWC Uhrmacher.
Grüsse Thomas
Euer Board-Admin
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schlumpf
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von schlumpf »

...und willkommen im Forum! IWC wäre durchaus ein guter Einstieg. Hast Du Fotos von der Uhr?
Schöne Uhrengrüße, Gerhard
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hart-metall
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von hart-metall »

Die Kaufquittung ist für Dich als Zweitbesitzer irrelevant - ich geb die auch nie mit, den Käufer geht es nichts an, was ich bezahlt habe. Wichtig ist der Garantiebeleg.

Und der Preis ist aus meiner Sicht jetzt nicht so billig, dass die "Fake"-Klingel bei mir angeht. Nach der Uhr steht keiner Schlange... ich würde das nicht mal als besonderes billiges Angebot sehen...
Ciao - Peter

Bitte verzeih, aber ich lese in einem Uhrenforum lieber über Uhren als über Leute, die gerne welche hätten.
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Hertie
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von Hertie »

Sehe ich wie Peter.
Um die 23% unter Liste ist nichts, was mich per se stutzig machen würde. Vor ein paar Jahren war das ein Nachlass, den man ohne großartiges Handeln bei so manchem Händler beim Neuerwerb bekam.
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SDE
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von SDE »

hart-metall hat geschrieben: 01 Mai 2023, 10:16 .......Die Kaufquittung ist für Dich als Zweitbesitzer irrelevant..............

Hallo zusammen,
das sehe ich etwas anders: Laut BGB kann man an abhanden gekommenen Sachen (verliehen, verloren, geklaut) kein Eigentum erwerben (§935 BGB). Daher ist es, speziell bei einem Kauf gebraucht von Privat wichtig und ratsam, sicher gestellt zu haben, dass der Verkäufer auch der Eigentümer des Kaufgegenstands ist. Und hierfür ist die ursprüngliche Kaufquittung sehr relevant.

Ich kenne mich im Schweizer Privatrecht nicht gut aus - würde aber vermuten, dass die Regeln zum Eigentumsübergang ähnlich dem deutschen BGB sind.

Gruß, SDE
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MCG
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von MCG »

SDE hat geschrieben: 04 Mai 2023, 16:28
hart-metall hat geschrieben: 01 Mai 2023, 10:16 .......Die Kaufquittung ist für Dich als Zweitbesitzer irrelevant..............

Hallo zusammen,
das sehe ich etwas anders: Laut BGB kann man an abhanden gekommenen Sachen (verliehen, verloren, geklaut) kein Eigentum erwerben (§935 BGB). Daher ist es, speziell bei einem Kauf gebraucht von Privat wichtig und ratsam, sicher gestellt zu haben, dass der Verkäufer auch der Eigentümer des Kaufgegenstands ist. Und hierfür ist die ursprüngliche Kaufquittung sehr relevant.

Ich kenne mich im Schweizer Privatrecht nicht gut aus - würde aber vermuten, dass die Regeln zum Eigentumsübergang ähnlich dem deutschen BGB sind.

Gruß, SDE
Keine Ahnung, mir scheint vor allem relevant, dass Du belegen kannst, dass Du die Uhr vom ursprünglichen Eigner abgekauft hast.
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SDE
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von SDE »

Hi,
das ist genau das, was ich meinte: Um sicher zu stellen, dass Verkäufer der Uhr nicht nur Besitzer sondern auch Eigentümer (=Eigner?) der Uhr ist, ist die ursprüngliche Kaufquittung relevant. Wie kann/sollte der Eigentümer ansonsten das Eigentum an der Uhr nachweisen?

Wenn der Verkäufer der Uhr nicht der Eigentümer ist und die Uhr dem Eigentümer abhanden gekommen ist, erwirbst du kein Eigentum. D.h. dir "gehört" die Uhr dann nicht dir, sondern immer noch dem Eigentümer. D.h. deine Kohle ist weg und wenn der Eigentümer sein Eigentum von dir zurück verlangt, ist die Uhr auch weg.
Und ja, natürlich ist es sinnvoll, bei einem Kauf gebraucht von Privat einen Kaufnachweis zu haben.

Gruß, SDE
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Thomas H. Ernst
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von Thomas H. Ernst »

MCG hat geschrieben: 04 Mai 2023, 16:38Keine Ahnung, mir scheint vor allem relevant, dass Du belegen kannst, dass Du die Uhr vom ursprünglichen Eigner abgekauft hast.
Und genau deshalb musst Du ja wissen wer der ursprüngliche Eigner ist, was wiederum mit einem Kaufbeleg recht gut geht. :idea:
Grüsse Thomas
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Quadrilette172
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von Quadrilette172 »

Bei den Sorgen gibt es nur eine Lösung: Beim Konzi kaufen. :roll:
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MCG
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von MCG »

Quadrilette172 hat geschrieben: 04 Mai 2023, 22:00 Bei den Sorgen gibt es nur eine Lösung: Beim Konzi kaufen. :roll:
Es scheint so… 👍🏻
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hart-metall
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von hart-metall »

Nach Eurer Definition kann ich auch bei Gebrauchtwagen, bei dem ich die damalige Originalrechnung nicht vorliegen habe, nicht davon ausgehen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer ist?

Blödsinn. Wenn er Brief und Schein hat, passt es.

Wie gesagt, ich bleibe dabei: meine Kaufquittung geht keinen was an - und welche zusätzliche Sicherheit sollte eine Kaufquittung bieten, wenn die Garantiekarte dabei ist? Kann er nicht beide gestohlen haben?

Na also...

Da wäre es höchstens interessant zu wissen, ab welchem Betrag auf der Quittung auch ein Name drauf stehen muss - ich kenne es in D ab 10.000,- Euro (Geldwäsche usw.)
Ciao - Peter

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