Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Allgemeine Diskussionen rund um zeitgenössische Uhren
peter_der_baier
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Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von peter_der_baier »

Hallo,

einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul. Aber ...

Heute erhielt ich eine Werbeuhr geschenkt. Quarz, usw. ...
Die verschenke ich auch weiter. Mich interessiert nur ein Detail:

Auf dem Ziffernblatt lese ich "Exceptional Chronometer".

Ich dachte bislang immer, Chronometer sei eine geschützte
Bezeichnung. Und garantiert eine bestimmte Ganggenauigkeit.

Irre ich mich da? Wer klärt auf? Kann jeder x-beliebige Anbieter
dann Chronometer anbieten?

ciao

Peter
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Ralf
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von Ralf »

"Können" ja, "dürfen" innerhalb der EU und CH nein. NAFTA ist AFAIK nur "Officially Certified Chronometers" geschützt.
Man liest sich!

Ralf
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mhanke
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von mhanke »

Der Begriff "Chronometer" ist nicht geschützt. Es gibt eine Selbstbindungserklärung der Schweizer Uhrenindustrie, sich bei Vergeben dieser Bezeichnung an gewisse Standards zu halten, aber keine vorgesehenen Sanktionen bei Nichteinhaltung. Es gab auch - durchaus prominente - Schweizer Marken, welche "Chronometer" verkauften, die nicht durch die COSC getestet worden waren.

Im Wesentlichen dasselbe in D. Es gibt zwar die Industrienorm über Chronometer, aber wie alle (private) Normen ist sie nicht rechtlich bindend, solange sie nicht zumindest im Verordnungswege (z.B. als "Technische Anleitung" im Rahmen einer Ausführungsverordnung zu einem Gesetz) erlassen wird. Deshalb ist auch eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs normalerweise nicht möglich (und auch die wäre nur durch die Konkurrenz, nicht aber durch den Endkunden möglich).

Theoretisch könnte ein Kunde im Wege der Gewährleistung geltend machen, dass die mit dem Begriff "Chronometer" verbundenen Eigenschaften stillschweigend Grundlage der Kaufentscheidung war. Dann wäre ein "Chronometer" ohne entsprechende Prüfung mangelhaft und könnte zurückgegeben werden.


Marcus
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peter_der_baier
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von peter_der_baier »

Danke

Peter
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MikeB
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von MikeB »

Die Bezeichnung Chronometer (sächlich, umgangssprachlich auch männlich, zusammengesetzt aus altgriechisch χρόνος chrónos „Zeit“ sowie dem griechischen Neutrum μέτρον métron „Maß“, „Werkzeug zum Messen“[2]) steht für besonders präzise mechanische Uhren, wie sie früher besonders zur Zeitbestimmung zur Navigation auf Schiffen und Flugzeugen benötigt wurden.

Quelle: Wikipedia

Ich glaube es beantwortet deine Frage vollständig, ein Chronometer ist eine Uhr, nicht mehr nicht weniger....................deshalb ist es keine geschützte Bezeichnung, by the way, ein solches Wort ist auch gar nicht zu schützen. Im Gegensatz z.B. zu Walkman das ist eine geschützte Bezeichnung für einen tragbaren Musikabspieler von Sony, wobei das Wort Musicplayer auch nicht geschützt werden kann.
peter_der_baier
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von peter_der_baier »

Das heißt im Umkehrschluss: jeder Hersteller kann "Chronometer" anbieten. Egal,
wie genau oder ungenau die Uhren laufen.

Im Endeffekt heißt das auch: Ich schmeiße viel Geld unnütz zum Fenster raus,
wenn ich mir einen Chronometer der etablierten Marken zulege. Denn diese
Wertbezeichnung ist dann im Grund nutz- und witzlos.


ciao

Peter
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Tictacitus
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von Tictacitus »

Peter, da wuerd ich mir keine Sorgen machen. Es gibt eben zwei Interpretationen des Begriffes Chronometer. Die eine als hochtrabender Begriff fuer Zeitmesser, sprich Uhr; die andere als Uhr, die den COSC Test bestanden hat. Wenn Du also mit dem Begriff an sich angeben willst, kannst Du sagen: "Ich habe eine COSC Uhr oder ein Cosc-Chronometer(werk)."

Die Firmen, die damit Werbung machen, sind ja nun besonders Breitling und Rolex, sowie ein paar andere etablierte Firmen, die das auf die Blaetter schreiben. Wenn das dann bei einer etablierten Firma draufsteht, dann kann man wohl auch davon ausgehen, dass COSC gemeint ist, nicht dass sie nur angeben wollen. Da ist dann immerhin noch ein bisschen Substanz hinter dem Angeben. :)

Du schmeisst also kein Geld zum Fenster raus. Denn bei der etablierten Marke wurde die Uhr dann ja tatsaechlich auf Chronometernorm getestet. Die Gebuehr bezahlst Du und zusaetzlich noch das Prestige, das vermeintlich damit einhergeht.

Das Ding ist halt, dass Du eigentlich jede Uhr, die erstmal anstaendig konstruiert und justiert wurde, auf COSC-Norm einregulieren kannst. Habe ich grade mit einer Seiko 5 gemacht. Die hat 100 Euro gekostet. Ist sogar ein unjustiertes 7s36 Werk drin. Laeuft jetzt wunderbar mit +3 am Tag, ziemlich lageunabhaengig noch dazu.

Das COSC gibt Dir die Sicherheit, dass das Werk zumindest mal anstaendig konstruiert ist und dass es zum Zeitpunkt der Pruefung auch innerhalb der Normen lief.

Ausserdem waere es allerdings interessant zu wissen, ob eine Uhr mit ETA-Werk, wo Chronometer draufsteht (auf der Uhr), technisch anders ist, als eine, wo es nicht draufsteht. Anders gefragt, gibt es einen technischen Unterschied in der Konstruktion zwischen Top und Chronometer oder sind die Chronometer einfach nur noch besser justiert und reguliert? Soweit ich weiss, ist es letzteres. Ich lasse mich aber gerne belehren.

Till
Der tickt wohl nicht richtig!? Muss nur mal nachreguliert werden.

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schlumpf
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von schlumpf »

peter_der_baier hat geschrieben:Im Endeffekt heißt das auch: Ich schmeiße viel Geld unnütz zum Fenster raus,
wenn ich mir einen Chronometer der etablierten Marken zulege. Denn diese
Wertbezeichnung ist dann im Grund nutz- und witzlos.
Eigentlich ja, aber aus einem anderen Grund. 1) Wie schon vielfach anderswo zu lesen, werden ohnehin nur die Werke vor dem Einbau ins Gehäuse geprüft, ob die Uhr danach noch wie vorher geprüft läuft, ist eine ganz andere Frage. Übrigens kostet die Prüfung ein paar Euro (ich meine, es sei mal von 5 bis 10 Euro pro Werk berichtet worden, wobei natürlich immer 100 oder mehr Werke in einer Kiste [automatisch] geprüft werden), die Wertschöpfung ist enorm, nicht unter ein paar Hundert Euro, nur weil "Chronometer" draufsteht. 2) Die Norm ist alt und aus Tagen, als die Werke noch fast von Hand gesägt und geklöppelt wurden. Bei den heutigen Präzisionsmaschinen ist es kaum ein Problem, dass auch Uhren, die später nicht geprüft werden sollen, schon werkseitig genauer als die Norm laufen.

Insofern ist der Mehrpreis für den aufgedruckten Schriftzug in der Tat rausgeworfenes Geld und allenfalls etwas fürs Gemüt.
Schöne Uhrengrüße, Gerhard
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Ralf
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von Ralf »

Wie Marcus schon sagte, die Verwendung selber ist erst mal keine Straftat. Nur es ist eine zugesicherte Eigenschaft, und wie die zu interpretieren ist, da hat die Norm schon Relevanz. Wenn jemand >Chronometer< drauf schreibt, ohne dass die Norm erfüllt ist, und dazu gehört auch, dass die Messung durch eine zertifizierte Stelle durchgeführt worden ist, dann ist die Produktinformation falsch. Das wiederum sorgt erstens dafür, dass der Kaufvertrag unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen wurde, somit ein Rücktritt möglich und der Verkäufer juristisch zur Rückabwicklung gezwungen werden kann. Zweitens kann ein Mitbewerber wegen irreführender Werbung klagen.

Ob man das als >tun dürfen< bezeichnet, eine Ware mit falscher Beschreibung der Eigenschaften anbieten ist jetzt ein Frage des persönlichen Standpunktes. Ich sehe das immer noch so: Als anständiger Mensch darf man das nicht. Man darf IMHO auch davon ausgehen, dass anständige Firmen das nicht tun.
Man liest sich!

Ralf
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liqueur
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von liqueur »

MikeB hat geschrieben:Die Bezeichnung Chronometer (sächlich, umgangssprachlich auch männlich, zusammengesetzt aus altgriechisch χρόνος chrónos „Zeit“ sowie dem griechischen Neutrum μέτρον métron „Maß“, „Werkzeug zum Messen“[2]) steht für besonders präzise mechanische Uhren, wie sie früher besonders zur Zeitbestimmung zur Navigation auf Schiffen und Flugzeugen benötigt wurden.

Quelle: Wikipedia

Ich glaube es beantwortet deine Frage vollständig, ein Chronometer ist eine Uhr, nicht mehr nicht weniger....................deshalb ist es keine geschützte Bezeichnung, by the way, ein solches Wort ist auch gar nicht zu schützen. Im Gegensatz z.B. zu Walkman das ist eine geschützte Bezeichnung für einen tragbaren Musikabspieler von Sony, wobei das Wort Musicplayer auch nicht geschützt werden kann.
Naja, es wäre schwierig einen markenrechtlichen Schutz zu erreichen, bzw. diesen aufrechtzu erhalten.
Im Zuge eines "UhrenG" bzw. einer "ChronometerVO" könnte die Verwendung des Begriffs "Chronometer" in der Werbung, Etikettierung, etc. einer (Armband)Uhr allerdings sehrwohl an bestimmte Kriterien gebunden werden.

Das zustandekommen eines solchen gesetzlichen Rahmen wg. ein paar tausend Bekloppter in unserer schönen großen EU, die ihr Geld lieber in "Chronometer" statt in Lobbyarbeit investieren, dürfte wohl als recht unwahrscheinlich angesehen werden. Noch dazu müßte das Ganze dann ja noch bilateral mit den Eidgenossen den Konförderation Helvetia...

Allerdings ließe sich damit wieder wunderbar von drängenderen und ungleich schwierigeren Problemen der aktuellen Politik abgelenkt werden...

:rofl:


Grüße
Markus
Gebrauchtes Geschirr schimmelt nicht, wenn man es gleich nach Gebrauch einfriert!
peter_der_baier
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von peter_der_baier »

Tictacitus hat geschrieben: ... Wenn Du also mit dem Begriff an sich angeben willst, kannst Du sagen: "Ich habe eine COSC Uhr oder ein Cosc-Chronometer(werk)."

Till,

ich will nicht angeben. Für Angeber eignet sich besser eine Rolex oder
eine Cartier, weil die Kreti und Pleti als "teuer" kennt.

Chronometer betrachte ich als Gütesiegel. Denn als Uhrenlaie spielt
bei einem Räderwerk dann mit: das ist ein qualitativ ausgeführtes
Uhrwerk, dem ich vertrauen kann. Gerade, wenn ich mehr als ein
paar Hunderter für eine Uhr ausgebe.


ciao


Peter
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topbaer-de
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von topbaer-de »

peter_der_baier hat geschrieben:.....

Chronometer betrachte ich als Gütesiegel. Denn als Uhrenlaie spielt
bei einem Räderwerk dann mit: das ist ein qualitativ ausgeführtes
Uhrwerk, dem ich vertrauen kann. Gerade, wenn ich mehr als ein
paar Hunderter für eine Uhr ausgebe.
COSC ist ein Gütesiegel,
Chronometer in dem Sinne nicht. Und über die Qualität früher und heute wurde ja schon was gesagt.
das Zertifikat besagt nur, das das Werk zu einem Bestimmten Zeitpunkt vor Einbau bestimmte Werte erfüllt hat.
Es besagt nicht, das die Qualitätskriterien der Produktion und des Zusammenbaus immer so gut sind.
Es soll auch Werke ohne COSC geben die dem entsprechen würden. Und Qualitativ einem COSC Werk in nichts nachstehen.

COSC ist eher ein Werbemittel mittlerweile (alle RLX haben wohl COSC, bei der Menge an Werken die RLX einreicht).

Der JLC 1000 h Test bei manchen Werken ist eigentlich eher noch anspruchsvoller als COSC. Gab da auch mal einen guten Artikel zu, hab den aber nicht zur Hand.

michael
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schlumpf
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von schlumpf »

topbaer-de hat geschrieben:COSC ist ein Gütesiegel,
Genau das finde ich heute nicht mehr. Es ist bei den antiquierten und heute locker einzuhaltenden Prüfkriterien in meinen Augen eher ein Marketingsiegel.
Schöne Uhrengrüße, Gerhard
tomwie
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von tomwie »

Ich habe Uhren mit COSC-zertifizierten Chronometerwerken. Die laufen innerhalb der Chronometernormen.

Ich habe Uhren mit ETA 7750, ETA 2824,........ ohne COSC-Zertifizierung. Die laufen auch nahezu alle innerhalb der Chronometernormen.

Was ich sagen möchte:
Heutzutage läuft ein gutes, einigermaßen sorgfältig einreguliertes Werk aus CH oder D (sicher auch aus Japan) locker innerhalb der
definierten Chronometernormen (Ausnahmen werden die Regel bestätigen). Und wenn mal nicht, kann das ein versierter Uhrmacher leicht einregeln.
Von daher gesehen ist eine offizielle Zertifizierung oftmals in der Tat eher dem Marketinggedanken und dem Prestige geschuldet.

Sicherlich mag dies auch daran liegen, dass, wie in dem Thread ja auch schon ausgeführt wurde, die Chronometernormen aus einer Zeit
stammen, als es noch keinesfalls selbstverständlich war, dass eine Alltagsuhr solche Werte erreicht.
Ich kann mich noch gut an meine Großeltern- und Elterngeneration erinnern: Noch vor ca. 30, 40 Jahren war man happy, wenn seine
(nicht chronometerzertifizierte) Armbanduhr nicht mehr als 1 Minute pro Tag vor- oder nachging.
Gruß aus Wiesbaden
Tom

Bekennender Eta-Fan
Johannes Fend
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Re: Ist "Chronometer" eine geschützte Bezeichnung?

Beitrag von Johannes Fend »

Tictacitus hat geschrieben: Die Firmen, die damit Werbung machen, sind ja nun besonders Breitling und Rolex, sowie ein paar andere etablierte Firmen, die das auf die Blaetter schreiben. Wenn das dann bei einer etablierten Firma draufsteht, dann kann man wohl auch davon ausgehen, dass COSC gemeint ist, nicht dass sie nur angeben wollen.
Ich schätze bei etablierten Firmen (bei Breitling weiss ich's) wird noch eine Bestätigung mit Nr. mitgeliefert, mit der eine Nachvollziehbarkeit gegeben ist. Nur eine Zifferblatt-Schrift allein wäre IMHO doch ein bisschen wenig.

Bild
(c) steht im Bild

Gruss Johannes
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