Adresse für Auffrischung von Zifferblättern

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ducaticorse21
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Adresse für Auffrischung von Zifferblättern

Beitrag von ducaticorse21 »

Hallo,

habe heute beim ausmisten einen schönen Bericht gefunden. Dieser war 27.06 im Kölner Stadt Anzeiger veröffentlicht worden. Denke ist für einige hier eine interessante Adresse.

Zu finden unter: http://www.causemann-zifferblaetter.de

************************************
Scan eines Zeitungsartikels wegen Verstoss
gegen das Urheberrechtsgesetz entfernt!
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Gruß
Stefan
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> Ich bin wie ich bin.
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Konrad Adenauer
bodiez
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Beitrag von bodiez »

Hallo Stefan,

einer der besten Tips seit langem.
Vielen Dank und Alaaf
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Speedmaster1957
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Beitrag von Speedmaster1957 »

Gruß
Frank

....der nicht nur Speedy´s sammelt
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ducaticorse21
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Re: Adresse für Auffrischung von Zifferblättern

Beitrag von ducaticorse21 »

ducaticorse21 hat geschrieben:Hallo,

habe heute beim ausmisten einen schönen Bericht gefunden. Dieser war 27.06 im Kölner Stadt Anzeiger veröffentlicht worden. Denke ist für einige hier eine interessante Adresse.

Zu finden unter: http://www.causemann-zifferblaetter.de

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gegen das Urheberrechtsgesetz entfernt!
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Urheberrechtsverletzung bei einem Artikel aus 2001... ??? :evil: :evil:
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Matthias S.
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Beitrag von Matthias S. »

Speedmaster1957 hat geschrieben:oder auch:

http://www.bethge-uhren.de/start.html
Aber nur, wenn's keine Red Sub ist :wink:
Gruß

Matthias
Nichts hält länger als ein Provisorium.
Viele Grüße

Matthias
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Ralf
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Re: Adresse für Auffrischung von Zifferblättern

Beitrag von Ralf »

ducaticorse21 hat geschrieben: Urheberrechtsverletzung bei einem Artikel aus 2001... ???
Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tot des Autors.
§ 64 UrhG.
Man liest sich!

Ralf
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Thomas H. Ernst
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Re: Adresse für Auffrischung von Zifferblättern

Beitrag von Thomas H. Ernst »

ducaticorse21 hat geschrieben:Urheberrechtsverletzung bei einem Artikel aus 2001... ??? :evil: :evil:
Solange Du nicht das schriftliche Einverständnis des Autors hast, bist Du nicht zur Verbreitung berechtigt. Ich hatte schon Ärger wegen sowas und weiss was es kostet, also halten wir uns lieber an die Paragraphen.

In den Forumsregeln steht das übrigens auch.
Grüsse Thomas
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schlumpf
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Re: Adresse für Auffrischung von Zifferblättern

Beitrag von schlumpf »

ducaticorse21 hat geschrieben: Urheberrechtsverletzung bei einem Artikel aus 2001... ??? :evil: :evil:
Ich verstehe nicht, warum wir DARÜBER wieder diskutieren müssen. :? Nehmt es doch einfach mal so, wie es ist, oder wie es der Modi macht. Er wird schon seine Gründe haben. :idea:
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ducaticorse21
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Beitrag von ducaticorse21 »

Hallo Schlumpf

ich diskutiere nicht, ich habe nur meinen Unmut geäussert. Der Artikel war IMHO für einige hier interessant.

Und ich gehöre nicht zu denen die zu allem "Ja und Amen" sagen. Ein gutes Forum kann nur dann leben, wenn man fair, aber auch kontrovers diskutieren oder Meinungen äussern kann.
Gruß
Stefan
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schlumpf
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Beitrag von schlumpf »

Dann sind wir einer Meinung. Ich wollte nur dafür werben, auch mal Dinge, die nun wirklich nicht wichtig sind, einfch so hinzunehmen, wenn's der Modi so sieht, auch wenn man anderer Meinung ist. Ein Hinweis wie 'ich habe einen Zeitungsartikel, wen's interessiert, PN genügt' oder ähnlich würde allen potenziellen Anschwärzern sofort den Wind aus den Segeln nehmen.
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Thomas H. Ernst
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Beitrag von Thomas H. Ernst »

ducaticorse21 hat geschrieben:ich diskutiere nicht, ich habe nur meinen Unmut geäussert. Der Artikel war IMHO für einige hier interessant.
Das glaube ich Dir. Allerdings hast Du nicht das Recht ihn zu kopieren. Das steht im Impressum jeder Publikation ganz klar drin, Stichwort Copyright. Leider ist es so, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Was Du natürlich völlig ungestraft tun kannst ist, den Artikel zu zitieren in dem Du bedeutsame Passagen in eigene Worte fasst. Ist zwar aufwändiger als Scannen aber dafür völlig legal. :wink:

Falls sich jemand für die Gebührensätze bei Urheberrechtsverletzungen interessiert:

Pro Satzzeichen (ohne Leerzeichen) werden EUR 0,02 veranschlagt, ein Foto liegt bei EUR 50,-

Die Gerichte ermitteln dann die Zugriffhäufigkeit auf die Webseite während der letzten Monate und multiplizieren den Betrag mit der Anzahl der potenziellen Leser. Auf diese - bereits recht stattliche Summe - darf man dann für Anwalts- und Gerichtskosten gut und gerne nochmal das Dreifache aufrechnen. Um mal eine Hausnummer zu nennen, der von mir entfernte Artikel hätte dem Autor mehr als eine Speedy eingebracht.

Tja Leute, so ist das Gesetz und das Internet keine Ausnahme. Darum bitte ich dass sich jeder informiert *bevor* er Texte und/oder Bilder von irgendwo beschafft.
Grüsse Thomas
Euer Board-Admin
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