IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Allgemeine Diskussionen rund um zeitgenössische Uhren
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Heinz-Jürgen
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von Heinz-Jürgen »

montilier hat geschrieben: 08 Mai 2023, 20:48
SDE hat geschrieben: 04 Mai 2023, 17:03
Wenn der Verkäufer der Uhr nicht der Eigentümer ist und die Uhr dem Eigentümer abhanden gekommen ist, erwirbst du kein Eigentum. D.h. dir "gehört" die Uhr dann nicht dir, sondern immer noch dem Eigentümer. D.h. deine Kohle ist weg und wenn der Eigentümer sein Eigentum von dir zurück verlangt, ist die Uhr auch weg.
Das ist in der Schweiz im Zivilrecht anders: Das Eigentum einer gestohlenen Ware geht an einen Käufer über, wenn er die Ware sogenannt gutgläubig erworben hat. Gutgläubigkeit setzt u.a voraus, dass man nicht weiss oder vermuten kann, dass die Ware gestohlen ist. Ein wichtiger Hinweis auf eine möglicherweise gestohlene Ware ist ein sehr tiefer, nicht marktüblicher Preis. Im vorliegenden Fall trifft dieses wichtige Kriterium nicht zu. Ein gutgläubig erworbener Gegenstand kann vom ursprünglichen, bestohlenen Eigentümer in der Schweiz nicht mehr zurückgefordert werden.
?

Das scheint in der Schweiz ähnlich zu sein wie bei uns: https://www.swissrights.ch/gesetz/Artik ... 020-DE.php

Nur die „Ersitzung“ dauert bei uns 10 Jahre und in der Schweiz 5.
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montilier
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von montilier »

Korrekt, wichtig sind jedoch auch Abs 2 und 3 von besagtem Artikel 934. Das finanzielle Risiko des gutgläubigen Käufers gedeckt.
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Heinz-Jürgen
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von Heinz-Jürgen »

montilier hat geschrieben: 09 Mai 2023, 10:22 Korrekt, wichtig sind jedoch auch Abs 2 und 3 von besagtem Artikel 934. Das finanzielle Risiko des gutgläubigen Käufers gedeckt.
Klar, dass das schon Thema einer Bachelorarbeit war… :mrgreen:

https://www.concordiabern.ch/wp-content ... oesung.pdf
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lottemann
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von lottemann »

Was mich wieder mal daran erinnert, was 500 Anwälte auf dem Meeresgrund sind...
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Heinz-Jürgen
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Re: IWC ohne Kaufbeleg aber sonst mit Box und Garantiekarte

Beitrag von Heinz-Jürgen »

lottemann hat geschrieben: 09 Mai 2023, 12:42 Was mich wieder mal daran erinnert, was 500 Anwälte auf dem Meeresgrund sind...
Den kannste aber bei Anwälten nicht mehr bringen. Die kennen und wissen das. Aber es gibt vereinzelt auch gute Exemplare. :wink:
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